Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Empfehlungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung

Die SODK und EDK verabschieden gemeinsame Empfehlungen zur Qualität und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Die Empfehlungen tragen der Forderung nach schweizweiten Qualitätsstandards Rechnung - allerdings sind sie für die Kantone nicht verbindlich.
In der Schweiz gibt es bis anhin keine einheitlichen Qualitätsvorgaben für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Und dies, obwohl heute rund zwei Drittel der Kinder auch ausserhalb der Kernfamilie betreut werden. Diese Betreuungsangebote übernehmen wichtige Aufgaben bei der Bildung und Erziehung der Kinder und tragen zur Förderung und zum Schutz des Kindeswohls bei.


Orientierungsrahmen für die Kantone

Um mehr Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, verabschiedete die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) nun zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) 13 Empfehlungen zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung und konkretisiert damit die Empfehlungen der SODK aus dem Jahr 2011.


Der Bericht identifizierte vier zentrale Einflussfaktoren, die für eine hohe Qualität bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung von Bedeutung sind: die Qualifikation des Personals, der Betreuungsschlüssel, das pädagogische Konzept und das Qualitätsmanagement. Basierend auf diesen Einflussfaktoren formulierte die SODK konkrete Empfehlungen. Beispielsweise werden die Qualifikationen des Betreuungspersonals genauer definiert, genaue Betreuungsschlüssel ausgewiesen, die zentralen Aspekte eines pädagogischen Konzepts beleuchtet und wichtige Grundlagen für ein gutes Qualitätsmanagement festgehalten.


Die verabschiedeten Empfehlungen dienen sowohl der fachlichen wie auch der politischen Ebene als Orientierungsrahmen und unterstützen die zuständigen Stellen in den Kantonen und Gemeinden bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer Angebote, Grundlagen und spezifischen Prozesse. Sie sind eng verknüpft mit der parlamentarischen Initiative 21.403 n WBK-NR «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» und könnten als Referenzgrundlage für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative in den Kantonen dienen.

 

Fehlende Verbindlichkeit

Die Schweiz gehört im Vergleich mit OECD-Staaten zu den Schlusslichtern punkto Qualität und Bezahlbarkeit der Kinderbetreuung. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz wiederholt aufgefordert, Familien stärker zu unterstützen und die Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen zu stärken. Der Ausschuss spricht sich für verbindliche Qualitätsstandards und ein Monitoring der Umsetzung dieser Standards aus. Die vorliegenden Empfehlungen der SODK und EDK tragen diesem Anliegen Rechnung. Sie enthalten allerdings keine verbindlichen Vorgaben für die Kantone. Fachorganisationen kritisieren zudem, dass die Empfehlungen eher den Status Quo widerspiegeln, statt dass sie richtungweisende Standards für die Qualitätsentwicklung setzen. Gerade bei dem für die Qualität der Betreuung so wichtigen Betreuungsschlüssel legen die Empfehlungen keine exakten Richtwerte fest, sondern definieren lediglich Bandbreiten.

Wichtig ist nun, dass diese Mindeststandards in den Kantonen umgesetzt werden und ein entsprechendes Monitoring erfolgt.


Weitere Informationen

Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Qualität und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, November 2022

Medienmitteilung der der SODK und EDK vom 17.11.2022

Medienmitteilung von Kibesuisse

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