UN-Kinderrechtsausschuss

Der UN-Kinderrechtsausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Der Ausschuss besteht aus 18 internationalen Expertinnen und Experten in Kinderrechtsfragen und hat seinen Sitz in Genf. Der Ausschuss trifft sich dreimal jährlich zu einer Session.

Sessionen des UN-Kinderrechtsausschusses

Zusammensetzung des UN-Kinderrechtsausschusses


Allgemeine Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses

Der Ausschuss verfasst zudem sogenannte Allgemeine Bemerkungen zur UN-Kinderrechtskonvention (General Comment). Es handelt sich dabei um eine Art Rechtsgutachten, wie die Konvention auszulegen ist. Folgende Bemerkungen liegen in deutscher Übersetzung vor:


Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2005) zur Behandlung unbegleiteter und von ihren Eltern getrennter Kinder ausserhalb ihres Herkunftslandes

Allgemeine Bemerkung Nr. 7 (2005) zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit

Allgemeine Bemerkung Nr. 9 (2006) zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen

Allgemeine Bemerkung Nr. 12 (2009) zum Recht des Kindes, gehört zu werden

Allgemeine Bemerkung Nr. 13 zum Recht des Kindes auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (2011)

Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) zum Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt


Alle Allgemeinen Bemerkungen (UNO-Sprachen)


Das Staatenberichtsverfahren: Überprüfung der Umsetzung der Kinderrechte durch den UN-Kinderrechtsausschuss

Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention müssen dem UN-Kinderrechtsausschuss in regelmässigen Abständen berichten, wie die Konvention umgesetzt wird. Artikel 44 der Konvention verlangt, dass Vertragsstaaten dem Ausschuss zwei Jahre nach der Ratifizierung einen Erstbericht zum Stand der Umsetzung vorlegen. Danach ist alle fünf Jahre ein Folgebericht vorgesehen.


Der UN-Kinderrechtsausschuss prüft, wie es um die Einhaltung der Kinderrechte im Vertragsstaat steht und wo es Verbesserungspotenzial gibt. Informationsquellen des Ausschusses sind der offizielle Bericht der Regierung und ergänzende Berichte der Zivilgesellschaft (NGO-Bericht). Zudem hört der Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und des Staates direkt in Genf an und formuliert anschliessend Empfehlungen, wie die Kinderrechte besser umzusetzen sind.


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