Veranstaltungen
Familien und Justiz
27. November 2023, Uni Fribourg
- Kinder sollen auch nach einer Trennung eine solide Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten können – wie finden sich gemeinsam getragene Lösungen für den Alltag?
- Kann das heutige Verfahrensrecht so geändert werden, dass Konflikte zwischen den Elternbeigelegt anstatt verschärft werden? Welches sind die Anforderungen an ein modernes Familienverfahrensrecht?
- Führt eine Zusammenlegung der Funktionen und Aufgabenbereiche der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit jenen der erstinstanzlichen Gerichte in Ehe- und Kinderbelangen zu besseren und effizienteren Entscheidungen? Wären Familiengerichte die «richtige Lösung»? Welche Erfahrungen gibt es dazu heute bereits in den Kantonen?
Fachtagung: gewaltfrei erziehen
31. Oktober 2023, Berner Generationenhaus
Jedes Kind hat laut der UNO-Kinderrechtskonvention das Recht auf umfassenden Schutz vor Gewalt.
Doch erst 25 Jahre nach der Ratifizierung dieser Konvention sagte das Parlament Ende 2022 «Ja» zur Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB. Während bisher grundsätzlich über das Recht auf gewaltfreie Erziehung diskutiert wurde, verlagert sich nun die Diskussion darauf, wie das Recht im ZGB verankert werden soll und welche Auswirkungen es auf die Prävention haben wird.
Für alle Personen, die beruflich mit Eltern und Kindern zu tun haben, stellen sich nun viele interessante Fragen: wie kann das Recht auf gewaltfreie Erziehung am effektivsten genutzt werden in der Prävention? Wie gelingt die Ansprache von Eltern bei (vermuteter) Gewalt in der Erziehung? Was sagen die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Erziehungsverhalten von Eltern in der Schweiz? Und welche Chancen und Herausforderungen bringt die Gesetzesänderung mit sich?
Antworten auf diese und weitere Fragen sind Inhalt der zweisprachigen Fachtagung (DE/FR) von Kinderschutz Schweiz.
Individualbeschwerden zu Kinderrechten: Chancen und Grenzen
Donnerstag 9. November 2023, 09.30-13.30 Uhr Hotel Kreuz, Zeughausgasse 4, 3011 Bern
Die Schweiz hat im April 2017 das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren ratifiziert. Das Protokoll gibt Kindern und ihren Vertreter*innen das Recht, beim UN-Kinderrechtsausschuss Beschwerden gegen konkrete Kinderrechtsverletzungen einzulegen.
Rund sechs Jahre nach in Kraft treten des Zusatzprotokolls sind bereits zahlreiche Beschwerden aus der Schweiz beim UN-Kinderrechtsausschuss hängig. Die Beschwerden monieren grossmehrheitlich Verstösse gegen die Rechte geflüchteter Kinder. Die Tagung beleuchtet erste Erfahrungen mit Individualbeschwerden aus der Schweiz und fragt nach Chancen und Grenzen des Beschwerdemechanismus. Diskutiert werden zudem die innerstaatlichen Auswirkungen und die Rolle, die eine künftige Ombudsstelle für Kinderrechte in dieser Hinsicht spielen kann.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen aus der Rechtspraxis und Nichtregierungsorganisationen, an politische Entscheidungsträger*innen sowie an alle interessierten Personen, die sich mit Kinderrechten auseinandersetzen.
Das detaillierte Programm wird in den kommenden Wochen auf unserer Webseite verfügbar sein. Wir freuen uns jetzt schon auf Inputs von Prof. Philip D. Jaffé, Mitglied des UN-Kinderrechtsausschusses, Boris Wijkström, Direktor des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants und Joëlle Spahni, Head International bei ASYLEX.
Die Fachtagung findet auf Deutsch und Französisch mit Simultanübersetzung statt.
3. Nationaler Qualitäts-Dialog Kindesschutz 2023
Donnerstag, 09. November 2023 – Freitag, 10. November 2023
Beginn: 9.11.23, 16 Uhr. Abschluss: 10.11.23, 16.30 Uhr
Gurten – Park im Grünen, 3084 Wabern (bei Bern)
Der Kindesschutz hat in den letzten Jahren einen erheblichen Professionalisierungsschub erfahren. Doch das föderale System der Schweiz führt nach wie vor zu erheblichen Unterschieden: bei den Arbeitsbedingungen der Fachpersonen im Kindesschutz aber insbesondere auch bei den Angeboten, die für die Unterstützung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Wir wollen daher den 3. Nationalen Qualitäts-Dialog zum Anlass nehmen, um gemeinsam mit den Teilnehmenden zu klären, welchen Einfluss Empfehlungen und Standards auf die Qualität des Kindesschutzes haben. Sind sie dazu geeignet, die Rechte von Kindern und Eltern zu stärken und die Rahmenbedingungen im Kindesschutz wirklich zu verbessern?
Konkret möchten wir folgende Fragen ins Zentrum des Dialogs rücken: Benötigen wir Empfehlungen und Standards für einen besseren Kindesschutz?
- Was können wir aus Empfehlungen und Standards für den Kindesschutz lernen
- Welchen Einfluss können Empfehlungen und Standards auf den Kindesschutz haben?
- Oder brauchen wir andere Instrumente für die Verbesserung der Qualität im Kindesschutz?
Den Qualitäts-Dialog wollen wir zudem dafür nutzen, um unsere neuen, transdisziplinären Qualitäts-Standards für den Kindesschutz erstmals der Fachöffentlichkeit vorzustellen. Sie sollen den verantwortlichen Fachpersonen und Organisationen Orientierung bieten und darauf aufmerksam machen, welche Ansprüche man an einen Kindesschutz mit Zukunft stellen muss. Diese Standards wurden im Auftrag der Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz und UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie den Projektpartner Kinderschutz Schweiz und YOUVITA von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit entwickelt.
Workshops «How to UN Committee» am 18. September und 14. November 2023
18. September und 14. November 2023, online
Die Anlaufstelle für strategische Prozessführung von humanrights.ch hat in den vergangenen zwei Jahren mehrere Workshops zur Wissensvermittlung und Vernetzung interessierter Akteur*innen veranstaltet. Die bisherigen Workshops haben die strategischen Prozessführung an und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beleuchtet. Im kommenden Herbst wird diese Workshopreihe um die strategische Prozessführung an und vor den verschiedenen UN-Ausschüssen erweitert.
Aufsehenerregende Urteile gegen die Schweiz – wie etwa im Fall Beeler – und hängige Verfahren – wie etwa im Fall Verein KlimaSeniorinnen und Andere – tragen zur wachsenden Bekanntheit und «Beliebtheit» der Beschwerdemöglichkeit an den EGMR bei. Dass die Verletzung international anerkannter Menschenrechte auch vor verschiedenen UN-Ausschüssen gerügt werden können, wissen hingegen nur wenige. Um auch diese sogenannten «Mitteilungsverfahren» bekannter zu machen, sprechen eine Anwältin und der Vertreter einer NGO über ihre Erfahrungen:
- 18. September 2023, 12.15-13.45 Uhr: Verfahren vor UN-Ausschüssen und Sonderberichterstattern zu Klima, Frauenrechten, Racial Profiling oder Migration, mit RAin Dr. iur. Stephanie Motz der Anwaltskanzlei Rise (auf Deutsch)
- 14. November 2023, 12.15-13.45 Uhr: Admissibility before UN Treaty Bodies: Challenges and Exceptions, mit Boris Wijkström von der NGO Centre Suisse pour la Défense des Droit des Migrantes (CSDM) (auf Englisch)
Zielpublikum sind Anwält*innen, NGOs, Betroffene und Interessenverbände sowie Wissenschaftler*innen, die sich für die strategische Prozessführung vor nationalen und internationalen Gerichten zum Schutz der Grund- und Menschenrechte interessieren.
«Always on – Herausforderungen durch digitale Lebenswelten»: Auf der Gratwanderung zwischen Schutz und Selbstbestimmung
14. bis 16. November 2023 im Seehotel Waldstätterhof, Brunnen
Reale und virtuelle Lebensräume junger Menschen vermischen sich immer mehr und stellen Fachleute der Kinder- und Jugendhilfe vor neue Herausforderungen: Diese rücken wir an der Brunnen-Tagung ins Zentrum und thematisieren die komplexe Gratwanderung zwischen Schutz und Selbstbestimmung.
Die Fortbildungstagung beschäftigt sich mit fachlichen und politischen Themen der Heimerziehung und richtet sich an Leitungspersonen von sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen sowie von zuweisenden Stellen und Behörden. Die Fortbildungstagung findet seit über 80 Jahren regelmässig statt.
L’enfant « fabriqué » : Quels défis pour les droits de l’enfant, son identité et ses origines ?
30 novembre et 1e décembre 2023 à Sierre
Cette conférence vise à organiser un dialogue interdisciplinaire proactif entre les parties concernées (enfants aujourd’hui adultes issu-es d’une PMA, professionnel-les, parents ayant recours à la PMA, politicien-nes, chercheur-es) qui se sont mobilisées en relation avec les droits de l’enfant et les nouvelles techniques de PMA ; mettre en lumière les bonnes pratiques ainsi que les dérives qui permettent ou compromettent le respect des droits de l’enfant concernant tant son identité que sa vie familiale; approfondir les connaissances scientifiques et juridiques dans ce domaine ; donner des outils concrets aux professionnel-les amené-es à travailler avec ces enfants et leurs familles.
Le colloque est organisé par la Haute Ecole et Ecole Supérieure de Travail Social, HES-SO Valais-Wallis, le Centre interfacultaire en droits de l'enfant de l'Université de Genève et la Haute école pédagogique du Valais avec leurs partenaires privilégiés l’Institut international des droits de l’enfant, le Service cantonal de la jeunesse, Child Identity Protection, en collaboration avec le Comité des droits de l'enfant aux Nations Unies.