Stellungnahmen

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz nimmt zum Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention Stellung und beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren auf nationaler Ebene. Im Fokus des Netzwerks stehen die allgemeinen Umsetzungsmassnahmen zur UN-Kinderrechtskonvention gemäss Artikel 4, 42 und 44 UN-KRK.
28.03.2024

Stelllungnahme zur Änderung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung

22.11.2023

Stellungnahme zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

Art. 19 UN-KRK garantiert allen Kindern das Recht auf Schutz vor körperlicher und psychischer Bestrafung und weiteren Formen von Gewalt. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich eine Verpflichtung der Schweiz, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu verankern und umzusetzen. In Folge der Staatenüberprüfung der Schweiz im September 2021 hat der UN-Kinderrechtsausschuss die Schweiz zum wiederholten Mal eindringlich aufgefordert, jegliche körperliche Gewalt an Kindern in der Erziehung zu verbieten. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 302 ZGB ausdrücklich.
11.10.2023

Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Art. 28 UN-KRK garantiert allen Kindern ein Recht auf freien und chancengleichen Zugang zu Bildung und Berufsbildung. Art. 2 UN-KRK verlangt, dass Vertragsstaaten die im Übereinkommen festgelegten Rechte jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung gewährleisten. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich eine Verpflichtung der Schweiz, den Zugang von Kindern ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) und mit abgewiesenem Asylantrag zur Berufsbildung zu gewährleisten.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst im Grundsatz die Bestrebungen des Bundesrats, damit der Zugang zur beruflichen Grundbildung für abgewiesene Asylsuchende und Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) erleichtert wird. Aus Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz gehen die vorgesehenen Änderungen jedoch zu wenig weit. Es ist zu befürchten, dass bestehende Schwierigkeiten beim Zugang zur beruflichen Grundbildung damit nur teilweise gelöst werden.

15.12.2022

Stellungnahme zur Pa. Iv. Arslan 19.415 «Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige»

Artikel 12 UN-KRK garantiert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Beteiligung in allen sie berührenden Angelegenheiten. Der Artikel präzisiert, dass die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen ist. Der UN-Kinderechtsausschuss betont, dass sich das Mitspracherecht gemäss Art. 12 UN-KRK nicht nur auf Gerichts- und Verwaltungsverfahren bezieht, sondern auch auf öffentliche Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse, die die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen betreffen, umfasst. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst gestützt auf Art. 12 UN-KRK die Senkung des Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre ausdrücklich und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen von Art. 136 Abs. 1 sowie Art. 143 der Bundesverfassung.

29.11.2022

Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG)

Artikel 24 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes sichert Kindern ein Recht auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit zu. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, Kinder vor schädlichen Substanzen – wie z.B. Tabakerzeugnisse – zu schützen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst den Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Grundsatz. Die angestrebte Teilrevision des Tabakproduktegesetzes sieht eine strengere Regulierung der Werbung für Tabakprodukte und ihres Verkaufs im Sinne eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes vor. Gleichzeitig vermisst das Netzwerk Kinderrechte Schweiz verstärkte Massnahmen zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Umsetzung von Art. 41 Abs. 1 Bst. g BV.

09.09.2022

Parlamentarische Initiative Marti - Armut ist kein Verbrechen

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt die parlamentarische Initiative von Samira Marti. Die Initiative fordert, dass ausländische Personen, die seit zehn Jahren in der Schweiz leben und plötzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht mehr des Landes verwiesen werden können. Sie trägt dazu bei, dass das Kinderrecht auf soziale Sicherheit auch für Kinder mit ausländischen Elternteilen gewährleistet wird.
01.02.2022

Motion Bulliard-Marbach "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern"

Schreiben an die Rechtskommission des Ständerats, 10. Februar 2022
29.10.2021

Stellungnahme zur Revision des Zivilgesetzbuchs (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Revision und befürwortet, dass der Bundesrat beim Eheungültigkeitsgrund «Minderjährigkeit» den gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannt hat und Minderjährige besser vor Zwangs- und Minderjährigenheiraten schützen will. Minderjährigenheiraten sind eine schädliche Praktik und stellen eine Kinderrechtsverletzung dar.  Hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer Minderjährigenehe im Einzelfall (Interessenabwägung) ist das Netzwerk Kinderrechte Schweiz der Ansicht, dass die Interessenabwägung beibehalten werden kann. Allerdings gilt es, Ausnahmegründe für die Aufrechterhaltung einer Minderjährigenehe vertieft zu prüfen und gesetzlich festzuhalten.
01.03.2021

Stellungnahme zur Standesinitiative Genf (18.321) «Stopp der Administrativhaft für Kinder!»

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert die SPK-S mit Nachdruck auf, den administrativen Freiheitsentzug für Minderjährige zu verbieten.

17.02.2020

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Prävention von Terrorismus ist ein wichtiges Anliegen – die Änderungen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gehen jedoch entschieden zu weit. Stossend sind aus kinderrechtlicher Sicht insbesondere die Altersgrenzen für polizeiliche Zwangsmassnahmen: diese können auch gegen Minderjährige verhängt werden.