Staatenberichtsverfahren

Dritter Berichtszyklus 2019 - 2021

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist die Schweiz verpflichtet, alle fünf bis sieben Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Konvention Bericht zu erstatten. Der Ausschuss beurteilt in der Folge die Umsetzung und macht Empfehlungen für weitere Massnahmen in Bereichen mit Handlungsbedarf, damit die Kinderrechte vollumfänglich gewährleistet sind.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begleitet und beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz. Wir bringen die Anliegen der Zivilgesellschaft in das Berichtsverfahren ein, indem wir unsere Ergebnisse regelmässig in Form eines NGO-Berichts beim UN-Kinderrechtsausschuss deponieren. Darüber hinaus engagiert sich das Netzwerk Kinderrechte Schweiz dafür, dass die Stimmen von Kindern und Jugendlichen aus der Schweiz im Verfahren gehört werden.


Die Überprüfung der Schweiz fand bisher dreimal statt, zuletzt von 2019 bis 2021. Zum Abschluss des Verfahrens verabschiedete der UN-Kinderrechtsausschuss seine Schlussbemerkungen mit Empfehlungen zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und legte diese per 22. Oktober 2021 in finaler Fassung vor.

Grafik Berichtsverfahren D


Eingaben der Zivilgesellschaft zur List of Issues Prior to Reporting

Im Juli 2019 wies das Netzwerk Kinderrechte Schweiz in Zusammenarbeit mit seinen rund 50 Mitgliederorganisationen und unter Einbezug von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Eingabe beim UN-Kinderrechtsausschuss auf die aus Sicht der Zivilgesellschaft und Betroffenen dringlichsten Themen hin. Viele dieser Anliegen wurden in der verabschiedeten LOIPR aufgenommen.


Netzwerk Kinderrechte Schweiz, NGO-Input zur List of Issues Prior to Reporting, 1. Juli 2019

Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Kinder- und Jugendstimmen für die «List of Issues prior to reporting» an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 1. Juli 2019

Schweizer Zivilgesellschaft deponiert dringendste Kinderrechtsanliegen beim UN-Ausschuss, Medienmitteilung Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 1. Juli 2019


List of Issues Prior to Reporting

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 4. Oktober 2019 eine Liste der dringlichsten Fragen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und der beiden Zusatzprotokolle über Kinderhandel und über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verabschiedet. Sie enthält rund 49 Themen, zu denen Bund und Kantone Informationen und Daten bereitstellen müssen.


CRC, List of issues prior to submission of the combined fifth and six periodic reports of Switzerland (LOIPR), 4. Oktober 2019


Staatenbericht der Schweiz

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 den 5. und 6. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz verabschiedet. Der Bund nimmt darin zu den knapp fünfzig dringlichsten Problemen Stellung, die der UN-Kinderrechtsausschuss im Oktober 2019 verfasst hat.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz teilt die optimistische Einschätzung des Bundes zur Kinderrechtssituation in der Schweiz nicht. Insbesondere fehlt es an einer nationalen Kinderrechtsstrategie, denn: Es hängt vom Wohnkanton ab, in welchem Umfang Kinder und Jugendliche ihre Rechte wahrnehmen können und welche Leistungen und Angebote ihnen zur Verfügung stehen.


Antwort der Schweiz zur «List of Issues» vor Einreichen des fünften und sechsten Staatenberichts, 18. Dezember 2020


NGO-Bericht

Der NGO-Bericht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz hält die Sichtweise von über 50 Organisationen auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz fest und ergänzt den Staatenbericht des Bundes an den UN-Kinderrechtsausschuss.


Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Vierter NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Mai 2021

Kinderrechte ungenügend umgesetzt, Medienmitteilung Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 8. Juni 2021


Kinder- und Jugendbericht

Rund 400 Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Regionen der Schweiz haben sich im Rahmen von Workshops und Anlässen mit ihren Rechten auseinandergesetzt. Die Perspektive der Minderjährigen auf ihre Rechte und deren Umsetzung in der Schweiz wurde durch das Netzwerk Kinderrechte und ihre Partnerorganisationen in einem Bericht zusammengefasst.


Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Kinder und Jugendliche in der Schweiz reden zu Recht mit. Kinderrechtsbericht an den UN-Kinderrechtsausschuss, Mai 2021


Anhörung der Zivilgesellschaft

Zwischen dem 7. und 11. Juni 2021 fand während der 89th Pre-Sessional Working Group die Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern aus NGOs sowie von Kindern und Jugendlichen durch den UN-Kinderrechtsausschuss statt.

Erstmals konnten Kinder und Jugendliche aus der Schweiz ihre Perspektive auf die Umsetzung ihrer Rechte im Berichtsverfahren zur Überprüfung der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz einbringen. Während des einstündigen Austausches gaben die Kinder und Jugendlichen dem Ausschuss zu verschiedenen Themenbereichen Auskunft. Die Expert*innen des UN-Kinderrechtsausschuss interessierten sich insbesondere dafür, ob Kinder in der Schweiz genügend angehört und auch ihre Anliegen betreffend Klimawandel von der Politik genügend gehört werden. Überdies wollte der UN-Kinderrechtsausschuss wissen, ob Kindern mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen genügend Rechnung getragen wird und ob die Schweiz die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen genügend unterstützt. Die Diskriminierung von Kindern, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund, stand ebenfalls im Fokus des Dialogs.


Erfolgreiche Anhörung von Kindern und Jugendlichen aus der Schweiz durch den UN-Kinderrechtsausschuss, Webbeitrag Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 25.08.2021


Staatenanhörung und Empfehlungen an die Schweiz

Der UN-Kinderrechtsausschuss verabschiedete am 27. September 2021 seine Schlussbemerkungen mit Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und legte diese per 22. Oktober 2022 in ihrer finalen Fassung vor. Der Ausschussformuliert 140 Einzelempfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung der UN-KRK und ihrer beiden Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Die Empfehlungen bilden den Abschluss der dritten Staatenüberprüfung der Schweiz, die am 20. September 2021 in der 88. Session des UN-Kinderrechtsausschusses stattfand.


Schlussbemerkungen und Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom 22. Oktober 2021 (Deutsch)

Committee on the Rights of the Child, Concluding observations on the combined fith and sixth periodic reports of Switzerland, CRC/C/CHE/CO/5-6

Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern, Medienmitteilung Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 30. September 2021