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Kinder- und Jugendförderung des Bundes – Handlungsbedarf bei der Koordination und strategischen Ausrichtung

Der Bund hat im März 2019 die Ergebnisse der Evaluation des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Insgesamt zieht der Bund eine positive Zwischenbilanz - benennt aber auch Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Gesetzes. Daher sind die Verbesserungsvorschläge, die das Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aus der Evaluation zieht, für das zukünftige Wirken in der Kinder- und Jugendpolitik sehr willkommen.

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz will der Bund dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden, sich sozial, kulturell und politisch besser integrieren können und sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen. Nach fünf Jahren der Umsetzung des KJFG liegt nun die Evaluation über die Zielerreichung und Wirkung des Gesetzes vor. Der Bund zieht eine positive Zwischenbilanz zur seiner Kinder- und Jugendförderung und präsentiert Verbesserungsvorschläge auf Basis der Evaluation.


Mit dem KJFG (Art. 1) regelt der Bund insgesamt vier Bereiche in der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung: (1) die Unterstützung privater Trägerschaften, die sich der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen widmen; (2) die Unterstützung der Kantone und Gemeinden für zeitlich begrenzte Vorhaben im Bereich ausserschulische Arbeit; (3) die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich Kinder- und Jugendpolitik und (4) die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches und der Kompetenzentwicklung im Bereich Kinder- und Jugendpolitik. Gestützt auf das Gesetz kann der Bund Finanzhilfen an nicht gewinnorientierte private Trägerschaften sowie an Kantone und Gemeinden gewähren. Über das KJFG ist auch geregelt, dass der Bund die Kantone noch bis Ende 2022 beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik mittels einer befristeten Anschubfinanzierung unterstützten kann. Prioritär werden auch politische Partizipationsprojekte von gesamtschweizerischer Bedeutung und auf Bundesebene mittels Finanzhilfen gefördert (Art. 8 und 10 KJFG).


Evaluation des KJFG
Im Zentrum der Evaluation stand die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die konzeptionelle Ausgestaltung und die Umsetzung des KJFG. Die Evaluation wurde extern durchgeführt und beinhaltet eine Literaturrecherche, Dokumentenanalyse, Primärdatenerhebung und die Durchführung von zwei Expertenworkshops. An der Datenerhebung nahmen private Trägerschaften, Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, und Kantonen sowie Bundesstellen teil.


Ergebnisse und Handlungsbedarf der Kinder- und Jugendpolitik
Die Evaluation des KJFG bewertet die Konzeption, den Vollzug und die Leistungen des Gesetztes positiv. Es zeigt sich, dass die rechtlichen Grundlagen als zielführend beurteilt und durch das BSV korrekt angewendet werden. Weiter werden die verschiedenen Finanzhilfen gestützt auf das KJFG zunehmend ausgeschöpft, wobei regelmässige Finanzhilfen stärker als projektbezogene nachgefragt werden.

Kinder sollten möglich früh Zugang zu ausserschulischen Aktivitäten erhalten und gefördert werden. Um dies zu erreichen, wurde bei der Totalrevision eine Erweiterung der Zielgruppe der Kinder- und Jugendförderung des Bundes auf Kinder ab Kindergartenalter eingeführt. Wie die Evaluation jedoch offenlegt, profitieren im Rahmen der projektbezogenen Finanzhilfen bisher überwiegend Aktivitäten mit der Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene. Ein diskriminierungsfreier Zugang für alle möglichen Gruppen ist wichtig und die Aktivitäten für Kinder ab dem Kindergartenalter sollten in Zukunft gezielt gefördert werden.


Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass bei der strategischen Ausrichtung der Fördertätigkeit des Bundes Handlungsbedarf besteht. So bemängeln im Evaluationsprozess befragte Trägerschaften insbesondere das Fehlen einer übergeordneten Strategie zur Kinder- und Jugendförderung und fordern vom Bund eine gemeinsame Ausarbeitung einer nationalen Strategie.


Die Evaluation legt weiter offen, dass die Aktivitäten zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Trägerschaften zu wenig koordiniert ist. Verbesserungen sind vor allem im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Bund und privaten Trägerschaften angezeigt. Aber auch beim Thema Koordination auf Bundesebene scheint Handlungsbedarf zu bestehen.


Für einen besseren Informations- und Erfahrungsaustausch aller involvierten Akteurinnen und Akteure wird gefordert, dass das BSV als zuständige Amtsstelle eine aktivere Rolle einnimmt, um die Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendpolitik zu intensivieren.


Fünf Jahre nach der Einführung des KJFG zeigt sich Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Bestimmungen: Der Bund muss seine Bestrebungen im Bereich des Erfahrungsaustauschs intensivieren und seine koordinierende Rolle verstärkt wahrnehmen. Eine Strategie, die gemeinsam definierte Ziele und Schwerpunkte beinhalten würde, wäre die Basis für die inhaltliche Steuerung und Sicherstellung der Qualität in der Kinder- und Jugendpolitik.

Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die Evaluation des KJFG
Medienmitteilung Bundesrat (08.03.2019): Kinder- und Jugendförderung des Bundes: Positive Zwischenbilanz


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