Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Internationaler Kinderrechtstag: Bilanz zur Umsetzung der UN-Empfehlungen an die Schweiz

Heute feiern wir das 30-Jahre Jubiläum der UN-Kinderrechtkonvention. Doch wie steht es um die Umsetzung der Konvention in der Schweiz? Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz nimmt den internationalen Kinderrechtstag zum Anlass, um Bilanz zu ziehen zur Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz. Damit die Kinderrechte auch hierzulande vollständig umgesetzt sind, müssen Bund und Kantone endlich die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die Konvention formuliert erstmals verbindliche Rechte für Kinder in den Bereichen Schutz, Förderung und Partizipation. Die Schweiz hat die Konvention 1997 unterzeichnet. Seither überprüft der UN-Kinderrechtsausschuss regelmässig, ob die Kinderrechte in der Schweiz eingehalten sind und macht Empfehlungen, was noch zu tun ist.


Zum Internationalen Kinderrechtstag veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz eine Bilanz zur Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz. Im Fokus stehen strukturelle Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte:


  1. Das übergeordnete Interesse des Kindes im staatlichen Handeln verankern: In der Schweiz fehlt eine systematische Prüfung neuer Gesetzgebungsprojekte auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention. Hilfsmittel und Empfehlungen, wie das Interesse des Kindes zu ermitteln ist, müssen bei Behörden und Gerichten, in der Politik, sowie bei öffentlichen und privaten Einrichtungen bekannt gemacht werden.
  2. Eine koordinierte Kinderrechtspolitik und Kinderrechtsstrategie: Im föderalen System sind Kinder- und Jugendpolitik, Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendschutz Aufgabe der Kantone. Es hängt daher vom Wohnkanton ab, wie Kinder und Jugendliche ihre Rechte wahrnehmen können. Damit diese Ungleichbehandlung bezüglich Umfang und Qualität der Leistungen beseitigt werden kann, braucht es eine nationale Kinderrechtsstrategie und eine entsprechende Stelle für deren Koordination.
  3. Eine Datenerhebung im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention: Es braucht eine kontinuierliche Datenerhebung und Auswertung zu wichtigen Bereichen der Konvention. Gerade mit Blick auf vulnerable Gruppen von Kindern sollen zudem Daten zur Struktur und zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu ihrer Nutzung erhoben und ausgewertet werden.
  4. Die Schweiz soll die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution vorantreiben Die Institution muss in sämtlichen Menschenrechtsbereichen, auch im Bereich Kinderrechte, tätig sein und muss dazu über die notwendigen finanziellen Ressourcen und Fachexpertise im Kinderrechtsbereich verfügen. Wird die Eigenschaft der Beschwerdeanlaufstelle für Kinder nicht erfüllt, sollen Bund und Kantone in Ergänzung gemeinsam Modelle prüfen, um eine oder mehrere Beschwerdestellen für Kinderrechte einzurichten.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert den Bund und die Kantone auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses vollständig umzusetzen.


Bilanz 2019 zur Umsetzung der UN-Empfehlungen (1.3 MB)


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