Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Sommersession 2023

Der Nationalrat behandelte in der Sommersession 2023 unter anderem die von Sibel Arslan eingereichte Parlamentarische Initiative «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben». Obwohl die SPK-N nach der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse ihrem Rat keine Weiterverfolgung des Anliegens empfahl, sprach sich der Nationalrat mit 98 zu 93 Stimmen gegen eine endgültige Abschreibung aus. Das Geschäft geht nun zurück an die SPK-N zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.


Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit dem bundesrätlichen Geschäft «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung». Dieses fordert unter anderem, dass bei Jugendlichen, die das 16. Altersjahr vollendet und einen Mord begangen haben, künftig direkt eine Verwahrung angeordnet werden kann, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht. Der Ständerat hat sich in der Frühjahrssession für eine entsprechende Debatte im Parlament ausgesprochen und die vorgeschlagenen Änderungen nun gutgeheissen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz sowie zahlreiche Fachorganisationen stehen diesen Änderungen kritisch gegenüber, da diese den Grundgedanken der UN-Kinderrechtskonvention und des Jugendstrafrechts zuwiderlaufen. Einen ausführlichen Beitrag dazu finden Sie auf der Website des Netzwerks. Als nächstes geht das Geschäft an den Nationalrat.


In der Sommersession 2023 hat sich der Ständerat zudem für die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» ausgesprochen, entgegen der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Nach zehn Jahren Aufenthalt sollen Ausländer somit nicht mehr aufgrund von Sozialhilfebezügen weggewiesen werden können. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich, denn auch Kinder mit ausländischen Elternteilen haben ein Recht auf soziale Sicherheit.


Während der Sommersession waren im Ständerat zudem mehrere Geschäfte traktandiert, die sich der Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität widmen. Diese fanden mehrheitlich keine Zustimmung im Rat und sind damit vom Tisch. Eine Ausnahme ist das Geschäft «Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids#» von Niklaus-Samuel Gugger. Der Ständerat nahm das Geschäft an, forderte aber, dass der Bundesrat gesetzliche Anpassungen ausarbeiten soll, die den Zugang zu legaler Pornographie für Personen unter 16 Jahren erschwert oder verunmöglicht. Hierzu sollen die Telekomanbieter verpflichtet werden, die Erziehungsberechtigten auf die technischen Möglichkeiten bei Endgeräten und Angeboten hinzuweisen sowie ihnen Tools und Apps anzubieten, mit denen Jugendliche wirksam vor pornografischen Inhalten geschützt werden können.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


Ausführliche Sessionsrückschau

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