Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Risiken von «Sexting» für Jugendliche

Die Schweizerische Kriminalprävention informiert in einem Blogbeitrag über die Risiken von «Sexting» unter Jugendlichen.

Jugendliche pflegen ihr soziales Netzwerk vermehrt via soziale Medien. Das Teilen von Bildern und Videos gehört dazu – nicht selten versenden Jugendliche auch intime Bilder oder Videos von sich selbst. Dies wird als «Sexting» bezeichnet. Der Begriff setzt sich aus Wörtern Sex und Texting zusammen.


Sexting birgt Gefahren: Bilder und Videos sind schnell kopiert oder veröffentlicht. Wenn vermeintlich vertrauensvolle Personen Bilder mit Dritten teilen, kann die Verbreitung nicht mehr kontrolliert werden. Es besteht die Gefahr, dass die Fotos oder Videos für Mobbing-Zwecke missbraucht werden. Weiter besteht das Risiko, dass intime Bilder und Videos, die Jugendliche von sich selbst aufnehmen, als Kinderpornografie eingestuft werden. Mit der Aufnahme und Verbreitung solcher Bilder können sich Jugendliche strafbar machen. Wenn eindeutige sexuelle Handlungen unter Beteiligung von Jugendlichen unter 16 Jahren abgebildet werden, gilt dies in jedem Fall als Kinderpornografie und wird von Amtes wegen verfolgt. 


Zum Blogbeitrag


Merkblätter der Schweizerischen Kriminalprävention im Bereich Medienkompetenz


Pornografie: Alles, was Recht ist

Das eigene Bild: Alles, was Recht ist

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