Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Frühjahrssession 2022

Die Invasion in der Ukraine, das Leid der Zivilbevölkerung, die Unterstützung und der Schutz von geflüchteten Personen sowie die Fragen um die Neutralität und Übernahme von Sanktionen prägten die Frühjahrssession. Darüber hinaus haben die eidgenössischen Räte verschiedene Geschäfte behandelt, die für die Kinderrechte relevant sind:


Der Nationalrat hat den Weg geebnet für die Stärkung der politischen Partizipation von Jugendlichen: er entschied über die weiteren Schritte zur parlamentarischen Initiative Arslan «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben». Entgegen der Empfehlung seiner vorberatenen Kommission hat sich der Nationalrat mit 99 zu 90 Stimmen bei drei Enthaltungen dagegen entschieden, die Initiative abzuschreiben. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats wird nun einen Umsetzungsvorschlag ausarbeiten und zur Diskussion bringen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst diesen Etappensieg für mehr politische Mitbestimmung von Jugendlichen ausdrücklich. Weiter angenommen hat der Nationalrat die Motion von Nationalrätin Yvonne Feri (SP) 20.3690 «Zwingend nötige Anpassung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung von Kindern». Dies entgegen der Empfehlung des Bundesrates, die Motion abzulehnen, weil die Thematik aktuell bereits in den Arbeiten zur angenommenen parlamentarischen Initiative 18.434 «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen» im Rat hängig ist.


Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat die Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren». Die Motion will Eizellenspenden für Ehepaare ermöglichen, sofern der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. Und schliesslich haben beide Räte den gleichlautenden Motionen «Präventionskampagne gegen Gewalt» von Marianne Maret im Ständerat und der WBK-N im Nationalrat zugestimmt. Damit muss der Bund nun regelmässig schweizweite Kampagnen gegen häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt und geschlechtsbezogene Gewalt durchführen.


Der Ständerat hat die Motion von Daniel Frei abgelehnt, mit der der Bundesrat gesetzliche Grundlagen für qualitative Standards bei Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrechts hätte erarbeiten müssen. Sistiert hat der Ständerat weiter die Motion von Philippe Nantermod, die verlangt, eine unrechtmässige Verweigerung des Besuchsrechts (Recht auf persönlichen Verkehr) für den nicht sorgeberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Der Ständerat will für die Beratung erst den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates Müller-Altermatt 19.3503 „Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater.“ abwarten. Hingegen hat der Ständerat die Motion der WBK-S angenommen, die die Eintragung des Sorgerechts in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister zum Ziel hat. Damit muss der Bundesrat nun eine rechtliche Grundlage dafür schaffen.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins

nachgelesen werden.


Ausführliche Sessionsrückschau

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