Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kanton Zürich will Situation von Kindern mit inhaftierten Elternteilen verbessern

Wenn ein Elternteil verhaftet wird, sind Kinder stark mitbetroffen – und gingen bislang auf staatlicher Seite meist vergessen. Der Kanton Zürich will dies nun ändern und den Bedürfnissen von Kindern inhaftierter Eltern stärker Rechnung tragen.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten, die Rechte von Kindern, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, auf regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu achten. Dies gilt auch für Kinder von inhaftierten Personen.


Über die Situation dieser Kinder ist in der Schweiz allerdings wenig bekannt, wie das Netzwerk Kinderrechte Schweiz im NGO-Bericht an den UN-Kinderrechtsauschuss vom Mai 2021 festgehalten hat. Mit Ausnahme des Kantons Genf erheben die Kantone bislang keine Daten, wie viele Kinder aufgrund einer Inhaftierung von ihren Eltern getrennt werden. Kinder sind damit für den Staat nicht «sichtbar» und erhalten keine Unterstützungsleistungen. Auch über die Möglichkeiten dieser Kinder, die Beziehung zum Elternteil zu pflegen, gibt es bislang keine Daten. Eine durch den Bundesrat in Aussicht gestellte Studie zu diesem Thema ist nach wie vor ausstehend.  


Kanton Zürich hat Handlungsbedarf erkannt

Der Kanton Zürich hat die Problematik nun erkannt und will den Bedürfnissen von Kindern mehr Beachtung schenken, wie der Tagesanzeiger berichtet. Bislang brauchte es für den Besuch eines Familienmitglieds im Gefängnis eine schriftliche Bewilligung und eine telefonische Terminvereinbarung, schreibt die Justizdirektion auf ihrer Webseite. Für nicht deutschsprechende Familien könne dies bereits eine Hürde sein. Die Besuchszeiten seien weiter für schulpflichte Kinder in den meisten Gefängnissen ungünstig gelegt und die Besuchssituation könne auf Kinder befremden wirken.


Die Justizdirektion des Kantons Zürich hat nun Massnahmen skizziert: Sie will kindgerechte Informationen zum Strafvollzug bereitstellen und Mindeststandards für die Beziehungspflege zwischen Inhaftierten und Angehörigen ausarbeiten. Dazu zählt beispielsweise die Einrichtung von kindgerechten Besuchsräumen und die Ausweitung von Besuchszeiten auf den Abend oder das Wochenende. Weiter soll die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Angehörige einsetzen, aufgebaut werden.


UN-Kinderrechtsausschuss empfiehlt, Daten zur Situation dieser Kinder zu erheben

Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil ist auch Thema der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz: Der Ausschuss empfiehlt der Schweiz dringlich, entsprechende Daten zu erheben. Weiter hält der Ausschuss den Bund dazu an, die Ergebnisse der geplanten Studie zur Situation dieser Kinder breit bekannt zu machen und Massnahmen zu ergreifen, damit diese Kinder die notwendige psycho-soziale Unterstützung erhalten.


Chancen und Grenzen der Angehörigenarbeit, Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Inneren, Justizvollzug und Wiedereingliederung (27.01.2022)

Die Vergessenen Opfer von Straftaten, Tagesanzeiger, 27. Januar 2022, S. 15

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom 27.09.2021

Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Vierter NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2021


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