Netzwerk Kinderrechte Schweiz

„Armut ist kein Verbrechen“ - Recht auf soziale Sicherheit für alle Kinder gewährleisten

Der Nationalrat berät in der Herbstsession die parlamentarische Initiative "Armut ist kein Verbrechen“. Die Initiative fordert, dass ausländische Personen, die seit zehn Jahren in der Schweiz leben und plötzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht mehr des Landes verwiesen werden können. Sie trägt dazu bei, dass das Kinderrecht auf soziale Sicherheit auch für Kinder mit ausländischen Elternteilen gewährleistet wird.

Die Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention garantieren allen Kindern in der Schweiz das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Die Sozialhilfe ist ein wichtiges Instrument, um Familien in prekären Verhältnissen zu unterstützen. Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz sind Kinder und Jugendliche.


Kinder mit ausländischen Elternteilen sind in diesem Recht eingeschränkt. Denn das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) sieht einen Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung bei Sozialhilfebezug vor. Dies führt dazu, dass ausländische Familien, die seit Jahrzehnten in der Schweiz leben und arbeiten, mit einer Wegweisung konfrontiert sind, wenn sie in eine Notsituation geraten und Sozialhilfe beziehen müssen.


Die drohende Wegweisung zwingt Familien in prekären Verhältnissen oftmals dazu, auf Sozialhilfe zu verzichten. Darunter leiden Kinder in besonderem Masse – ihre Möglichkeiten auf Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben sind dadurch stark eingeschränkt. Das durch die UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard ist für betroffenen Kindern damit de facto nicht gewährleistet.


Die Initiative „Armut ist kein Verbrechen“ verlangt nun, dass Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 10 Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, nicht mehr aus der Schweiz ausgewiesen werden. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst den Vorstoss. Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag, damit Kinder aus ausländischen Familien in prekären Verhältnissen ihr Grundrecht auf soziale Sicherheit wahrnehmen können.


Weitere Informationen

Parlamentarische Initiative 20.451 „Armut ist kein Verbrechen“

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