Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Schädliche Praktiken: Gemeinsame Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses und UN-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung

Der UN-Kinderrechtsausschuss und der UN-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung haben ihre gemeinsame Empfehlung zum Thema «schädliche Praktiken» überarbeitet. Als solche gelten Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratungen, Polygamie oder so genannte «Ehrverbrechen».

Bei der Empfehlung handelt es sich um eine Art Rechtsgutachten der beiden Ausschüsse zur Auslegung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Konvention gegen die Diskriminierung der Frau, die beide Bestimmungen zu so genannten schädlichen Praktiken enthalten und diese Praktiken als Menschenrechtsverletzungen qualifizieren.

Schädliche Praktiken haben gemeinsam, dass sie auf tief verwurzelten, stereotypen Vorstellungen über die Rolle von Mädchen und Frauen beruhen und auf der Annahme basieren, dass Mädchen und Frauen gegenüber Knaben und Männern minderwertig seien. Schädliche Praktiken sind oftmals mit Gewalt oder Zwang verbunden. Viele dieser Praktiken werden mit kulturellen oder religiösen Traditionen oder Werten begründet und entschuldigt.

Die meist verbreiteten schädlichen Praktiken sind die weibliche Genitalverstümmelung sowie die (Zwangs-) Verheiratung von Kindern, die Polygamie sowie so genannte «Ehrverbrechen». Die beiden UN-Ausschüsse benennen jedoch eine Reihe weiterer schädlicher Praktiken. Dazu zählt etwa die Abtreibung weiblicher Föten, Inzest, Steinigung, Beschuldigung der Hexerei oder Stammeszeichen wie z.B. das Zufügen von Gesichtsnarben. Als problematisch erachten die beiden Gremien zudem, dass sich viele Mädchen und Frauen aus gesundheitlicher Sicht unnötigen medizinische Behandlungen oder Schönheitsoperationen unterziehen, um sozialen Körpernormen zu entsprechen. Ein zunehmender Druck, einem schlanken Körperideal zu entsprechen, hat dazu geführt, dass Ess- und Gesundheitsstörungen stark verbreitet sind.


Vertragsstaaten sind in der Pflicht, schädliche Praktiken zu bekämpfen

Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Konvention zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau, darunter auch die Schweiz, sind gefordert, Massnahmen zu ergreifen, um diese Praktiken zu Bekämpfung. Die beiden Ausschüsse formulieren Empfehlungen an die Vertragsstaaten im Bereich Monitoring und Datenerhebung, Gesetzgebung, Prävention und Opferhilfe.


Bedeutung für die Schweiz

Auch die Schweiz ist gefordert, Massnahmen zu ergreifen, um Kinder vor schädlichen Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung, Operationen an intersex-Kindern und Zwangsverheiratungen zu schützen. Diese drei Themen fungieren in der Liste der dringlichsten Anliegen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz, die der UN-Kinderrechtsausschuss im Oktober 2019 an die Schweiz adressiert hat. Die Schweiz ist nun angehalten, zu berichten, welche Massnahmen ergriffen wurden um:

  • Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen;
  • Sicherzustellen, dass intersex-Kinder keinen medizinisch nicht notwendigen Operationen unterzogen werden und Zugang zu Beratungsleistungen erhalten sowie Personen, die in der Kindheit solchen Behandlungen unterzogen wurden, Zugang zu Unterstützungsleistungen erhalten;

  • Mädchen, die zwangsverheiratet wurden oder sich in einer Zwangsehe befinden, zu unterstützen.


Allgemeine Bemerkung No. 18 (2019) zu schädlichen Praktiken (auf Englisch)

Liste der dringlichsten Themen zur Umsetzung der UN-KRK (List of Issues Prior to Reporting)

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