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Parlament spricht mehr Mittel für die Stärkung des Kinderschutzes und die Förderung der Kinderrechte

Im Rahmen der Wintersession befassten sich National- und Ständerat mit dem Voranschlag für das Bundesbudget 2021. Gegenstand der Diskussion war unter anderem der Bundeskredit zur Stärkung des Kinderschutzes und die Förderung der Kinderrechte. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 1.13 Millionen haben die Räte auf CHF 2 Millionen aufgestockt.

Der Voranschlagsposten Kredit Kinderschutz / Kinderrechte ist nach erfolgter Differenzbereinigung beschlossen. Zur Stärkung der Kinderrechte und des Kinderschutzes plädierte der Nationalrat für eine Erhöhung des Betrags um CHF 870'000 auf CHF 2 Millionen. Dieser Betrag war dem Ständerat anfänglich zu hoch, präferiert wurde eine Aufstockung des Kredits auf CHF 1.5 Millionen. Der Nationalrat hat in der Differenzbereinigung mit 118 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung an seinem Beschluss festgehalten. Am 9.12.2020 ist die Finanzkommission des Ständerats (FK) auf den Antrag des Nationalrats eingeschwenkt und hat mit einer Mehrheit von 8 zu 4 Stimmen beantragt, dem Beschluss des Nationalrats zuzustimmen und den Kredit entsprechend auf CHF 2 Millionen zu erhöhen. Der Antrag der FK wurde am 10.12.2020 durch Ständerat angenommen.


Der Kredit Kinderschutz / Kinderrechte wurde somit im Voranschlag 2021 und im Aufgaben- und Finanzplan 2022 – 2024 von CHF 1.1 Millionen auf CHF 2 Millionen erhöht!


Zum Geschäft des Bundesrats 20.041 «Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024»

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