Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderarmut in der Schweiz

Rund 660‘000 Menschen sind im Jahr 2018 von Einkommensarmut betroffen, davon 144‘000 Kinder. Weitere 291‘000 Kinder sind von Armut bedroht. Laut der UNICEF Studie «Worlds of Influence: Understanding what shapes child well-being in rich countries» leben hierzulande demnach rund 19% der Kinder in Haushalten mit einem Einkommen, welches unter 60% des nationalen Medianeinkommens liegt. Dieser Umstand droht sich durch die Corona-Pandemie weiter zu verschärfen. Die Folgen von Kinderarmut sind fatal für Gesundheit, Sozialleben und Bildung der Kinder.

Eine ausgewogene Ernährung, Rückzugsorte zum konzentrierten Lernen, Freiräume, um zu spielen und sich zu bewegen, sind für die betroffenen Kinder keine Selbstverständlichkeit. Auch fehlen in armutsbetroffenen Familien oftmals die finanziellen Mittel für Freizeitaktivitäten und Sport in Vereinen. Die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen werden letztlich durch die Familienarmut letztlich massiv gemindert. Diese negativen Folgen können gemäss der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF durch eine Kombination von individueller Förderung, finanzieller Unterstützung und struktureller familienpolitischer Anstrengungen abgeschwächt werden. Konkret sind Strategien notwendig, die Massnahmen für die soziale Integration und die frühe Förderung von Kindern mit Massnahmen zur beruflichen Integration der Eltern verbinden. Die derzeit in der Schweiz bestehenden Leistungen zur Kompensation der finanziellen Belastung von Haushalten mit Kindern (Prämienverbilligungen, Kinder- und Ausbildungszulagen, Alimentenhilfe usw.) sind für eine nachhaltige Reduktion der Familienarmut durch sozialpolitische Instrumente auf kantonaler Ebene zu ergänzen. Denn wie die EKFF in ihrem kürzlich erschienen Policy Brief «Armut und Existenzsicherung von Familien» festhält, ist die Sozialhilfe im Gegensatz zu Familienergänzungsleistungen kein geeignetes Instrument, um Familien bzw. Kinder vor Armut zu bewahren. Überdies ist es gemäss EKFF erforderlich, die Gesetzeslage zur Sozialen Sicherheit anzupassen, damit in punkto Existenzsicherung alle Familienkonstellationen angemessen und gleichwertig berücksichtigt werden.


Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die Rechte der Kinder umzusetzen. Dazu gehören auch so genannte «Versorgungsrechte» wie das in verschiedenen Konventionsartikeln verbriefte Recht auf Gesundheit und Wohlfahrt. Dass die Schweiz zur Verhinderung der Kinderarmt mehr unternehmen muss, bemerkt auch der UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen des Staatenberichtsverfahren von 2015 und empfiehlt der Schweiz, «das System der Familienzulagen und sonstigen Sozialleistungen für Familien weiter auszubauen, so dass alle Kinder in der Schweiz (…) einen angemessenen Lebensstandard haben». Ein erster wichtiger Schritt ist nun erfolgt: Mit der Zustimmung der eidgenössischen Räte zur Motion 19.395 «Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz» im Juni 2020 wurde der Bundesrat verpflichtet, ein regelmässiges Armutsmonitoring in der Schweiz einzurichten.


Weitere Informationen

UNICEF (2020). Worlds of Influence: Understanding what shapes child well-being in rich countries, Innocenti Report Card 16.

Eidgenössische Kommission für Familienfragen EKFF (2020). Armut und Existenzsicherung von Familien, Policy Brief 02.

Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (2015). Schlussbemerkungen zum zweiten, dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz, 4. Februar 2015, Concluding Observations 65.

Caritas-Positionspapier (2019). Reformvorschlag gegen Kinderarmut. Die Schweiz darf Kinderarmut nicht tolerieren.

Motion 19.395 «Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats.

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