Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Der Ständerat will das Recht auf Selbstbestimmung zur Geschlechtsidentität für Kinder schwächen

Der Ständerat sprach sich am 11. Juni während der Sommersession für die Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister des ZGB aus. Damit unterstützte er die entsprechende Botschaft des Bundesrates, welche die Situation von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung verbessern will. Es soll Ihnen künftig möglich sein, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen anzupassen. Kinder werden jedoch von dieser Verbesserung ausgeschlossen.

Auch wenn die Vereinfachung des Geschlechtseintrags insgesamt sehr zu begrüssen ist, stellt die Vorlage aus kinderrechtlicher Perspektive ein Rückschritt dar: Bis anhin konnten urteilsfähige Kinder den Antrag auf Änderung des amtlichen Geschlechts und Namens selbst stellen. Neu wären sie nun auf die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretung angewiesen. Dies schränkt die Kinder in der Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts ein – insbesondere, wenn diese den Entscheid nicht unterstützen.


Der Antrag einer linken Ratsminderheit, im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention auf diese Einholung der Erlaubnis der Erwachsenen zu verzichten, hatte in der kleinen Kammer keine Chance. Als nächstes wird der Nationalrat über die Vorlage beraten. Fach- und Kinderrechtsorganisationen fordern, dass er dabei Anpassungen zu Gunsten der Kinderrechte an der Vorlage vornehmen wird, welche das Recht auf Selbstbestimmung für Intersex-  und Transkinder wahren und sie als Individuen mit eigener Rechtspersönlichkeit anerkennen.


Weitere Informationen:

Debatte im Ständerat vom 6. Juni 2020 über 19.081 ZGB Änderung des Geschlechts im Personenstandregister


Reaktionen von Fach- und Kinderrechtsorganisationen auf den Entscheid der kleinen Kammer: Transgender Network Schweiz und Inter Action Suisse


Siehe ebenfalls den Beitrag des Netzwerks Kinderrechte Schweiz im Dezember 2019:

Geschlechtsidentität – Recht auf Selbstbestimmung auch für Kinder


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