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Corona und Kinderrechte im Asylbereich

Die Verhaltensregeln und Hygienevorschriften zum Schutz vor COVID-19 müssen auch für die Menschen im Asylbereich gelten - darunter viele Familien und Kinder.  Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April Anpassungen im Asylverfahren und Massnahmen zur Unterbringung beschlossen. Befragungen sollen neu auch ohne Rechtsvertretung möglich sein.

Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zeigten sich besorgt, dass die Verhaltensregeln und hygienischen Schutzmassnahmen des BAG zum Schutz der Gesundheit auch Kollektivunterkünften umgesetzt werden können. Kollektivunterkünfte beherbergen oftmals hunderte Personen, darunter viele Familien mit Kindern. Die Platzverhältnisse sind beengt und „social distancing“ kann nicht überall konsequent eingehalten werden. In den Asylunterkünften herrscht darum ein erhöhtes Ansteckungsrisiko.


Kinder besonders gefährdet

Geflüchtete Kinder und Jugendliche in Asylzentren gehören zu den am stärksten benachteiligten Gruppen in der Schweiz. Mit der Schliessung der Schulen, der Sistierung interner Beschäftigungsprogramme und der starken Reduktion oder dem Verbot von externem Besuch in vielen Asylzentren trifft der aktuelle Notstand sie besonders. Eltern sind teilweise selber von der Krankheit betroffen oder durch die Situation psychisch belastet und die Betreuungsorganisationen arbeiten oft mit einem reduzierten Betreuungsschlüssel. Langeweile, Unruhe und psychischer Stress nehmen daher zu. Das Personal und die Bewohnerinnen und Bewohner der Zentren stehen unter grosser Belastung.


Sistierung der Verfahren gefordert

Weiter scheint zweifelhaft, ob in der allgemeinen Notstandssituation rechtsstaatlich korrekte Verfahren weiterhin möglich sind. Die Sicherheit der beteiligten Personen kann nicht umfassend gewährleistet werden. Diverse Rechtsberatungsstellen mussten ihren Betrieb einstellen oder reduzieren. Ferner sind aktuell umfassende Abklärungen von medizinischen Sachverhalten kaum durchführbar, da das Personal des Gesundheitswesens bereits überbelastet ist.


Befragungen neu auch ohne Rechtsvertretung möglich

Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 1. April vorübergehende Regelungen und Massnahmen für den Asylbereich getroffen. Eine Sistierung der Verfahren ist nicht vorgesehen. Stattdessen will der Bundesrat die Anzahl der anwesenden Personen bei Asylbefragungen reduziert werden und wo nötig mittels technischer Hilfsmittel zugeschaltet werden. Rechtsstaatlich problematisch ist, dass Befragungen von Asylsuchenden neu auch dann durchgeführt werden sollen, wenn die Rechtsvertretung nicht teilnehmen kann. Um dies abzufedern verlängert der Bund die Beschwerdefrist gegen den Asylentscheid.


Weiter will der Bund militärische und zivile Anlagen unkompliziert für den Asylbereich umnutzen, um notfalls zusätzliche Unterbringungsplätze bereitstellen. Um die Vorschriften zum Schutz der Gesundheit des BAG einzuhalten, sind auch die Kantone gezwungen, zusätzliche Unterkünfte in Betrieb zu nehmen.


Regeln für Asylverfahren werden vorübergehend angepasst, Medienmitteilung des Bundesrats, 01.04.2020

«Null Schutz»: Mitarbeitende üben scharfe Kritik am Bund“, Beitrag im Rendez-Vous von Radio SRF zur Situation im Bundesasylzentrum in Basel, 20.03.2020

Offener Brief der Schweizerischen Flüchtlingshilfe an den Bundesrat zu dringlichen Massnahmen im Asylbereich, 20.03.2020

Offener Brief an den Bundesrat der Plattform ZiAB (Zivilgesellschaft in Asyl-Bundeszentren), 31.03.2020

Amnesty ruf zur Sistierung der Asylverfahren in der Schweiz auf, 19.03.2020

Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, COVID-19: Praxis des SEM, 26.03.2020


Materialien für Kinder in Asylzentren

Save the Children Schweiz bietet speziell entwickelte Lern- und Spiel-Sets an, die asylsuchende Kinder auch auf kleinem Raum, z.B. direkt in ihrem Familienzimmer, und mit wenig Material nutzen können.

Materialien zum Download


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