Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Herbstsession

Das Parlament behandelte in der Herbstsession 2019 drei Vorstösse, welche von grosser Bedeutung für die Kinderrechte in der Schweiz sind. Im Ständerat wurde über eine neu zu schaffenden Ombudsstelle für Kinderrechte sowie über eine Standesinitiative zu einem Verbot der Administrativhaft von Kindern debattiert. Der Nationalrat setzte sich mit der Initiative zum Vaterschaftsurlaub und den zugehörigen Gegenvorschlag auseinander.


Die Motion Noser (19.3633) fordert die Schaffung einer längst überfälligen Ombudsstelle für Kinderrechte (Siehe dazu die Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz). Der Ständerat überwies sie jedoch an die zuständige Kommission zur Vorberatung, mit der Begründung, dass die Ombudsstelle für Kinderrechte Teil einer nationalen Menschenrechtsinstitution werden sollte (vgl. Ordnungsantrags Würth). Der Bundesrat hatte die Schaffung einer Menschenrechtsinstitution im 2016 beschlossen und im 2017 einen Gesetzesentwurf die Vernehmlassung geschickt. Das Projekt wurde dann aber auf Eis gelegt und ist zurzeit beim Aussendepartement hängig.


Bedauerlicherweise hat der Ständerat die Standesinitiative des Kantons Genf zum ‘Stopp der Administrativhaft für Kinder’ (18.321) verworfen. Diese forderte die Bundesversammlung auf, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer dahingehend zu ändern, dass Minderjährige in der Schweiz nicht mehr aus administrativen Gründen inhaftiert werden dürfen. Der Ständerat hat die Standesinitiative mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. Einzelne Votanten begründeten dies damit, dass die die Standesinitiative lediglich Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren betreffe, da Minderjährige unter 15 Jahren bereits heute nicht in Haftanstalten untergebracht werden dürfen. Dies ist eine verpasste Chance, um mehr Rechtsgleichheit für Kindern und Jugendlichen aus dem Migrations- und Asylbereich zu schaffen. Da es in der Kompetenz der Kantone liegt, wie sie das Instrument der Administrativhaft anwenden, sind nationale Bestimmungen notwendig, um die Unversehrtheit von Minderjährigen zu garantieren.


Nach dem Ständerat setzte sich in dieser Herbstsession nun auch der Nationalrat mit der Volksinitiative ‘Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie’ (18.052) auseinander. Diese verlangt, dass Väter einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten. Der indirekte Gegenentwurf (18.441) der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats sieht einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor. Die beiden Räte einigten sich und sprachen sich für den Gegenentwurf aus. Zwischenzeitlich haben die Initianten die Volksinitiative zurückgezogen. Wird das Referendum nicht ergriffen, steht der gesetzlichen Umsetzung des Gegenentwurfs – d.h. der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs – nichts mehr im Wege. Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser geht aber entschieden zu wenig weit, um zur Gleichberechtigung der Eltern und damit dem Wohl des Kindes beitragen zu können. In den Startlöchern stehen zudem zwei Initiativen für einen Elternurlaub (Elternzeitinitiative der SP, Volksinitiative für Elternzeit von PublicBeta und WeCollect).


Weitere Geschäfte und Vorstösse mit kinderrechtlichen Aspekten, finden Sie in der ausführlichen Rückschau. Die Debatten dazu können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


Sessionsrückschau Herbstsession 2019

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