Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Wintersession 2019

Der Ständerat behandelt die Interpellation von Ständerat Stöckli (19.4029), die den Bundesrat auffordert, darzulegen, welchen Stellenwert die Frühförderung der Kinder- und Jugendgesundheit hat. Die Interpellation will auf die 10 bis 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen hinweisen, die gefährdet sind, gesundheitliche oder soziale Probleme wie Sucht, Gewalt oder psychische Belastungen zu entwickeln und wie durch entsprechende Förderungs- und Präventionsmassnahmen dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann. Durch die Motion Stöckli (19.4119) soll der Bundesrat beauftrag werden, den Einsatz von E-Health-gestützten klinischen Entscheidungsunterstützungstools zur Vermeidung von Dosierungsfehlern bei Kinderarzneimitteln als verbindlich zu verordnen. Die Motion Müller (19.4120) spricht sich dafür aus, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit für die Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin in den Sozialversicherungstarifen genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden und erstere nicht mit den üblichen Erwachsenentarifen entgeltet werden. In eine ähnliche Richtung gehen die Standesinitiativen der Kantone St. Gallen (18.309), Thurgau (18.318) und der beiden Basel (18.322 und 18.324). Sie fordern, dass ambulante und stationäre Behandlungen der Kinderspitäler in den Tarifstrukturen sachgerecht abgebildet und kostendeckend vergütet werden. Diese Vorlagen sind für die Umsetzung des Rechts des Kindes auf bestmögliche Gesundheit und auf Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung relevant.

Der Nationalrat behandelt mehrere Geschäfte zur finanziellen Situation von Kindern und ihren Familien: Die durch den Nationalrat vorgeschlagene Kürzung der Kinderrenten für IV-Beziehende um einen Viertel von 40% auf 30% anlässlich der Reform der Invalidenversicherung (17.022) wurde im Ständerat in der Herbstsession abgelehnt. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Würde die Kürzung in beiden Räten gutgeheissen, erhalten IV-Beziehende damit tiefere Zulagen für die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder. Diese Sparmassnahmen würden besonders Kinder hart treffen, die aufgrund der Behinderung ihrer Eltern sowieso unter ungleichen Startbedingungen aufwachsen. Schliesslich fordern die Motionen Heim (17.3323) und Brand (18.4176), dass volljährig gewordene Kinder nicht wie bis anhin nachträglich für unterlassene Krankenkassen­prämien­zahlungen der Eltern belangt werden können. Die bis anhin geltende Rechtslage benachteiligt Kinder verschuldeter Eltern und steht im Widerspruch zum Prinzip der Chancengleichheit von Jugendlichen und werdenden Erwachsenen.

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