Netzwerk Kinderrechte Schweiz

JA zur Ombudsstelle für Kinderrechte: Zugang zur Justiz ist ein Grund- und Menschenrecht

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt die Motion 19.3633 "Ombudsstelle für Kinderrechte"

In der kommenden Herbstsession berät der Ständerat die Motion 19.3633, eingereicht von Ruedi Noser. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte zur Beratung vorzulegen. Die Ombudsstelle soll Kinder bezüglich ihrer Rechte beraten und so für das Kind den Zugang zur Justiz sicherstellen. Ferner soll die Ombudsstelle zwischen dem Kind und staatlichen Stellen vermitteln und Empfehlungen aussprechen können.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt den Vorstoss

Ein effektiver Zugang zum Recht ist ein Grund- und Menschenrecht. Nur wer sich wirksam gegen Missstände wehren kann, kann seine Rechte leben. Denn Recht haben heisst nicht unbedingt Recht bekommen. Dies gilt insbesondere für Kinder: Sie sind besonders vulnerabel für Rechtsverletzungen.


Kinder sind bei der Durchsetzung ihrer Rechte mit zahlreichen Hürden konfrontiert. So garantiert die UN-Kinderrechtskonvention dem Kind das Recht, in allen juristischen oder Verwaltungsverfahren, die es betreffen, angehört zu werden (Art. 12 UN-KRK). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Kinder über ihre Rechte informiert sind und Unterstützung erhalten, wenn sie diese ausüben wollen.


Kinder und Jugendliche sind bei vielen Verfahren mitbetroffen: wenn Eltern sich Trennen oder Scheiden und es um die Zuteilung der elterlichen Sorge oder der Obhut geht, bei Fremdplatzierungen oder wenn Kinder Opfer in einem Strafverfahren sind. Die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung der eigenen Lebensumstände ist in schwierigen Lebenssituationen für Kinder besonders wichtig. Dies hilft ihnen, die Ereignisse einzuordnen, zu verarbeiten und damit Selbstwirksamkeit zu erfahren. Altersgerechte Verfahrensbeteiligung stärkt die psychische Widerstandskraft gegen belastende Lebensumstände.


Bestehende Angebote decken die Aufgabe nicht ab

Dafür braucht es aber eine Stelle, die Kinder in der Ausübung ihrer Rechte informiert, berät und begleitet. Im Zivil- und Strafrecht sowie im Ausländerrecht hätte der Bund gesetzgeberischen Spielraum, ein entsprechendes Angebot einzurichten. Bestehende Angebote decken folgende Aufgabe bisher nicht ab:


  • Kinderanwältinnen werden in der Praxis nur wenig eingesetzt. Zudem haben Kinder, die noch nicht urteilsfähig sind, von sich aus keine Möglichkeit, eine Vertretung zu mandatieren.
  • Die Anlaufstelle KESCHA berät bei Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Andere Rechtsfragen, die Kinder betreffen, sind nicht abgedeckt. Das Beratungsangebot ist zudem nicht spezifisch auf Kinder zugeschnitten. Die KESCHA hat auch keine Kompetenz zum Informationsaustausch mit Behörden und Gerichten und kein Auskunftsrecht.
  • Das Beratungsangebot von Pro Juventute bietet wichtige Lebenshilfe für Kinder- und Jugendliche und Unterstützung in Krisensituationen. Pro Juventute bietet jedoch keine Rechtsberatung an.
  • Das Mitteilungsverfahren an den UN-Kinderrechtsausschuss steht Kindern erst offen, wenn der nationale Instanzenzug ausgeschöpft ist. Für einzelne Kinder und Jugendliche ist der Gang bis vor Bundesgericht in der Praxis kaum ein realistischer Weg. Beim Individualbeschwerdeverfahren handelt es sich zudem nicht um ein Rechtsmittel, sondern um eine Mitteilungsverfahren und damit vielmehr um ein diplomatisches Vermittlungsverfahren.


Eine Anlaufstelle für juristische Unterstützung von Kindern in Rechts- und Verfahrensfragen würde die bestehenden Angebotslücken füllen und die Kinder wirksam stärken. Der Bund muss seine Verantwortung für den Schutz der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und die gesetzlichen Grundlagen für eine Anlaufstelle ausarbeiten.


Zurück zur Übersicht