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Gewalt in der Erziehung: Kinder in der Schweiz nicht ausreichend geschützt

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) spricht sich in einem kürzlich publizierten Positionspapier für eine klare gesetzliche Verankerung des Rechts auf eine Erziehung ohne Gewalt im Zivilgesetzbuch aus. Die EKKJ macht dringenden Handlungsbedarf bei der Prävention und Früherkennung elterlicher Gewalt sowie bei der Koordination der Unterstützungsangebote aus.

Kinder haben das Recht auf Schutz vor körperlicher und psychischer Bestrafung und weiteren Formen von Gewalt. Das ist in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft. Der UN-Kinderrechtsauschuss und der UNO-Menschenrechtsrat haben der Schweiz denn auch wiederholt empfohlen, körperliche Gewalt in allen Situationen, auch im familiären Umfeld, zu verbieten.


Gewalt in der Erziehung in der Schweiz verbreitet

Die umfassende Auslegeordnung der EKKJ zeigt klar: Gewalt ist als Erziehungsmittel in der Schweiz auch heute noch verbreitet. Das bestätigen die Ergebnisse neuerer Studien. Auch wenn physische Gewalt weniger oft vorkommt als vor 25 Jahren, sind wie schon damals die jüngsten Kinder am meisten davon betroffen. Zudem geben zwei Drittel der befragten Eltern an, psychische Gewalt anzuwenden. Studien zeigen klar auf, dass sich elterliche Gewalt negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirkt.


Rechtlicher Graubereich in der Schweiz 

Das Positionspapier der EKKJ hält fest, dass in der Schweiz ein rechtlicher Graubereich besteht: So scheint für die Mehrheit der Eltern klar, dass Formen von schwerer Gewalt verboten sind. Bei weniger ausgeprägten Formen von Misshandlungen ist dies hingegen nicht der Fall. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts hilft hier nicht weiter. Das Gericht unterhält – wie die EKKJ feststellt – eine gewisse Unschärfe in seiner Rechtsprechung. Es geht nicht klar hervor, welche Erziehungsmethoden strafrechtlich verboten sind und welche nicht.


Empfehlungen der EKKJ

Die EKKJ sieht dringenden Handlungsbedarf und ruft Behörden und Politik zum Handeln auf:


  • Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch.
  • Information von Kindern und Eltern über das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, über alternative Erziehungsmethoden und Hilfsangebote, mit einem Fokus auf die frühe Kindheit.
  • Schulung der Fachpersonen im Bereich Kinder und Familie, um Fälle von Gewalt und Situationen, die dazu führen können, frühzeitig zu erkennen.
  • Bedürfnisanalyse und koordinierte Bereitstellung von Angeboten für Eltern und Kinder sowie Verbesserung des Zugangs zu diesen, insbesondere über eine bessere Information.
  • Einrichtung von Instrumenten und Verfahren zur Datenerhebung, um ein statistisches Monitoring der Fälle von Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen und Lücken im Versorgungssystem zu erkennen und zu beheben.
  • Rasche Umsetzung der vom Bundesrat in seinem Bericht vom 19. Dezember 2018 vorgeschlagenen Massnahmen.


Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt ist Thema des UN-Berichtsverfahrens

Das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen ist ein zentrales Thema des laufenden Berichtsverfahrens der Schweiz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz im Oktober dieses Jahres aufgefordert, darzulegen, welche Massnahmen unternommen wurden, um Kinder umfassend vor Gewalt zu schützen und Körperstrafen zu verbieten. Der Bund muss dem UN-Kinderrechtsausschuss nun bis im Oktober 2020 einen Bericht vorlegen.


Positionspapier der EKKJ

Kampagne für eine gewaltfreie Erziehung der Stiftung Kinderschutz Schweiz

Informationen zum UN-Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-KRK in der Schweiz


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