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Betreuung von MNA in Bundesasylzentren: Evaluation der ZHAW zeigt Handlungsbedarf auf

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im Rahmen eines Pilotprojektes Standards für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA Mineurs Non Accompagnés) ausgearbeitet, die in zwei Zentren des Bundes getestet worden sind. Die ZHAW hat im Auftrag des SEM geprüft, inwieweit die ausgearbeiteten Standards geeignet sind, um eine kindes- und altersgerechte Unterbringung und Betreuung sicherzustellen. Die Befunde aus der Evaluation sind gemischt. In einigen Bereichen sind dringende Anpassungen erforderlich.

In Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Asylwesens ist eine Unterbringung und Betreuung der MNA in den künftigen Bundesasylzentren für eine Dauer von maximal 140 Tagen vorgesehen. Das SEM hat in diesem Zusammenhang besondere Standards für deren Unterbringung und Betreuung ausgearbeitet, die im Rahmen eines Pilotprojekts an zwei Standorten (Basel und Zürich) getestet wurden. Die ZHAW hat nun evaluiert, wie gut diese Standards geeignet sind, um eine kindes- und altersgerechte Unterbringung und Betreuung sicherzustellen.


Die Evaluation kommt zum Schluss, dass sich die neuen Standards grundsätzlich bewährt haben. Dank der neuen Vorgaben, der angepassten Ressourcen und des hohen Engagements der Fachpersonen vor Ort wurden wichtige Verbesserungen bei der Unterbringung und Betreuung von MNA erzielt. Insbesondere der Einsatz von sozialpädagogischen Fachpersonen ist positiv bewertet. Die Evaluation identifiziert jedoch auch Handlungsfelder, in denen es dringend Anpassungen bedarf. Dazu gehören wichtige konzeptionelle Grundlagen ebenso wie personelle Ressourcen und räumliche Anpassungen.


Empfehlungen zur kindes- und altersgerechten Unterbringung und Betreuung
Das Evaluationsteam formuliert dreizehn Empfehlungen an das SEM und unterstreicht dabei, dass diese als «Gesamtpaket» zu verstehen sind. Nur ihre umfassende Umsetzung könne die Kindes- und Altersgerechtigkeit gewährleisteten:


  1. Anpassung und Ausdifferenzierung des Auftrags für Unterbringung und Betreuung
  2. Ausarbeitung von (Schutz-)Konzepten und Notfallplänen
  3. Anpassung der Ressourcen zur Sicherstellung der sozialpädagogischen Betreuung
  4. Professionelle Übersetzung für Einzelgespräche
  5. Räumliche Angebote für Schutz, Rückzug und Sozialleben
  6. Überprüfung der Situation spezifischer UMA-Gruppen nach einem Jahr
  7. Verbesserung der sozialräumlichen Anbindung
  8. Vorbereitung und Begleitung der Übertritte in die Kantone und Spezialplatzierung
  9. Verbesserung der Dossier- und Statistikführung im Interesse des Kindes
  10. Klärung und Transparenz der Rollen von Betreuung und Rechtsvertretung
  11. Klärung und Pflege der Schnittstelle zur KESB
  12. Installation einer unabhängigen Aufsichtsstelle über Kindes- und Altersgerechtigkeit
  13. Zentralisierung der Unterbringung in ausgesuchten Regionen


Umsetzung von Massnahmen des SEM
Das SEM hat die Empfehlungen der ZHAW geprüft und will diese gemäss seiner Medienmitteilung nun weitgehend umsetzen. Das neue Betreuungs- und Unterbringungskonzept soll in allen sechs Asylregionen ab 1. Januar 2020 umgesetzt werden.


Evaluation des UMA-Pilotprojekts

Medienmitteilung ZHAW

Medienmitteilung des SEM


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