Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Aktuelles zum 3. Staatenberichtsverfahren der Schweiz zur UN-Kinderrechtskonvention

Dieses Jahr feiern wir das 30-jährige Bestehen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, welche die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert hat. Die Schweiz ist dazu angehalten, den UN-Kinderrechtsausschuss in regelmässigen Abständen über den Stand deren Umsetzung zu informieren. Der UN-Ausschuss evaluiert Fort- und Rückschritte und erinnert die Entscheidungsträger mit Empfehlungen an ihre Verpflichtungen gegenüber der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.

Aktueller Stand zum «vereinfachten» Staatenberichtsverfahren

Im Februar 2018 hat der Bund auf Einladung des UN-Kinderrechtausschusses entschieden, das nächste Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nach dem vereinfachten Verfahren namens List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) durchzuführen. In diesem neuen Vorgang fokussieren Staaten in ihren Berichten auf eine Auswahl von zentralen Themenbereiche und nicht mehr auf die gesamte Konvention. Mit diesem Verfahren haben neu auch die Organisationen aus der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich in drei Etappen am Staatenberichtszyklus zu beteiligen (vgl. Abbildung): 1) Einreichung eines Vorschlags für die Liste dringlicher Themen (LOIPR), 2) Einreichung eines NGO-Berichts und 3) Anhörung durch den UN-Kinderrechtsausschuss


Im Dezember 2018 informierte der UN-Kinderrechtsausschuss, dass sich die Berichtserstattung der Schweiz in der 84. UN-Kinderrechtssession stattfindet. Damit wird die Eingabe der Liste dringlicher Themen für die Schweizer Zivilgesellschaft auf den 1. Juli 2019 datiert. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz koordiniert und arbeitet gegenwärtig an dieser Eingabe mit der fachtechnischen Unterstützung seiner Mitgliedorganisationen.


Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben

Ergänzend zum Themenvorschlag der NGOs, bezieht das Netzwerk ausserdem erstmals auch Kinder- und Jugendliche in das Berichtsverfahren mit ein. In bestehenden Partizipationsgefässen, wie beispielsweise der nationalen Kinderkonferenz, der eidgenössischen Jugendsession oder Schulprojektwochen, setzen sich Kinder und Jugendliche mit den Kinderrechten auseinander und erarbeiten Forderungen an die Erwachsenen. Dieses Vorgehen erlaubt, sie für ihre Kinderrechte zu sensibilisieren und ihre Anliegen direkt in das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention einfliessen zu lassen. Auch in weiteren Phasen des Staatenberichtsverfahrens unterstützt das Netzwerk Kinder und Jugendliche in der Schweiz für die Mitarbeit an einem Kinder- und Jugendbericht an den UN-Kinderrechtsausschuss.


Nächste Schritte im 3. Berichtszyklus

Anschliessend an den Vorschlag für die Liste dringlicher Themen seitens der Zivilgesellschaft im Juli, wird der UN-Kinderrechtsauschuss im Oktober 2019 die List of Issues Prior to Reporting für die Schweiz verabschieden. Die Schweiz hat ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit, den Staatenbericht gemäss dieser Themenliste einzureichen (voraussichtlich Oktober 2020). Parallel zur Regierung erarbeitet das Netzwerk bis Dezember 2020 einen alternativen Bericht (den sogenannten «NGO-Schattenbericht») seitens der Zivilgesellschaft aus. Schliesslich kann die Zivilgesellschaft ihre Anliegen vor dem UN-Ausschuss (Februar 2021) vortragen, bevor die Schweiz im Mai 2021 zu ihrem Staatenbericht befragt wird.


Zeitplan des 3. Staatenberichtszyklus der Schweiz zur UN-KRK


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