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Wie setzt die Schweiz die Sustainable Development Goals um?

Im vergangenen Herbst verabschiedete die UN-Generalversammlung nach jahrelanger Vorbereitungsarbeit die Sustainable Development Goals (SDGs) als Nachfolgeagenda der Millennium Development Goals (MDGs). In der Schweiz wird es in den nächsten Jahren um die konkrete Umsetzung gehen.

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits auf die Veröffentlichung reagiert und aus ihrer Sicht analysiert, was die Umsetzung in der Schweiz bedeuten würde.

Die Bildungskoalition widmet sich dem Ziel 4 „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ und seinen Unterzielen. Sie zeigt in ihrem Dokument „Projekt Schweizer Bildungsagenda 2030 - Beitrag der Zivilgesellschaft zur Bildungspolitik 2016–2030“ pro Unterziel auf, welche Herausforderungen sich der Schweiz in der Umsetzung stellen und macht Vorschläge für Massnahmen zu ihrer Umsetzung. Im Dokument „Faktenblatt 2016 zur Bildungsagenda - Projekt Schweizer Bildungsagenda 2030“ für die Bundesverwaltung macht die Bildungskoalition je Departement deutlich, welche Vorgänge im Zusammenhang mit den SDGs stehen und wie sie zwecks Umsetzung der SDGs geprüft werden müssten.

Caritas Schweiz betont in ihrem Positionspapier „Die Agenda 2030 fordert die Schweiz“, dass die Schweiz sich verpflichtet hat, zur Verwirklichung der SDG beizutragen und nun einen Umsetzungsplan braucht. Sie konzentriert sich auf die innenpolitische Bedeutung der Agenda 2030 und zeigt anhand einzelner Politikfelder auf, was die Umsetzung der SDGs konkret bedeutet. Politik und Verwaltung sind aufgefordert, die finanziellen, politischen, strukturellen und institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Agenda 2030 im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu schaffen. Während der Bund die Umsetzung der SDGs vor allem durch die im Januar 2016 verabschiedete nationale «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019» gewährleistet sieht, macht Caritas in ihrem Positionspapier darauf aufmerksam, dass diese nicht auf die Erreichung der SDG ausgerichtet ist, sondern sich darauf beschränkt, in den Handlungsfeldern auf einzelne Ziele zu verweisen.


Auf der internationalen Ebene hat UNICEF eine Übersicht erstellt, in der den SDGs die entsprechenden Artikel aus der UN-Kinderrechtskonvention zugeordnet werden ("Mapping the Global Goals for Sustainable Development and the Convention on the Rights of the Child"). Das Child Rights International Network CRIN hatte im vergangenen Jahr kritisiert, dass den SDGs grundsätzlich aber ein kinderrechtsbasierter Ansatz fehle.


Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2016 mit knapper Mehrheit eine Motion überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, durch geeignete institutionelle, prozedurale und politische Massnahmen sicherzustellen, dass die Departemente ihrem Auftrag nachkommen, die SDGs umzusetzen und periodisch Rechenschaft abzulegen. Die Motion geht als nächstes an den Ständerat. Der Bundesrat empfahl diese ebenfalls zur Annahme und und stellte in Aussicht, dass die genaue Struktur, die Abläufe und Zuständigkeiten der involvierten Bundesstellen in einer Transitionsphase 2016 und 2017 geprüft und geklärt werden. Laut Bundesrat sollen "die mit der Agenda 2030 verbundenen Arbeiten (...) in bestehende Strukturen überführt werden, um Mehraufwand und Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien optimal zu nutzen."

Zum Weiterlesen:


Sulima, S., Jaffé, Ph., et Lutz, A. (2015). Les droits de l’enfant comme grille de lecture des objectifs de développement durable. Journal du droit des jeunes (édition belge), 350, 21-27 (auf französisch)

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