Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Frühjahrssession 2016

Der Nationalrat hat verschiedene Vorstösse behandelt, die aus kinderrechtlicher Sicht relevant sind. Die Motion "Bundesbeiträge an die Stiftung Education 21" zielte auf eine Streichung der Bundesbeiträge an die erwähnte Stiftung, die im Auftrag des Bundes auch Lehrmaterialien zu den Kinderrechten zur Verfügung stellt. Der Nationalrat hat sich gegen eine Streichung der Bundesbeiträge entschieden. Gegen die Empfehlung des Bundesrates lehnte der Nationalrat leider auch das Postulat "Schulisches Scheitern frühzeitig vermeiden. Vorschulischer Erwerb der Schulsprache für fremdsprachige Kinder" ab, das einen Bericht forderte, inwiefern im Rahmen der vom Bund mitfinanzierten vorschulischen Kinderbetreuung Anreize für den Erwerb der künftigen Schulsprache gesetzt werden können.


Die Motion "Kinderpornografie. Verbot von Posing Bildern", die den Bundesrat beauftragt, eine dahingehende Gesetzesrevision vorzubereiten, dass der gewerbsmässige Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern künftig unter Strafe gestellt wird, hat der Nationalrat jedoch überwiesen. Die Motion geht nun zur Beratung an den Ständerat.


Gemäss Art. 18 der UN-Kinderrechtskonvention soll die Schweiz sicherstellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Vor diesem Hintergrund sind zwei Vorstösse leider abgeschrieben worden, die einen Elternurlaub schaffen wollten. (Motion GLP "Elternurlaub statt Mutterschaftsurlaub" und Motion Portmann "Elternurlaub. Mehr Wahlfreiheit bei gleichen Kosten"). Allerdings implizierten die Vorstösse alle einen verkürzten Mutterschaftsurlaub und liefen damit der Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses zuwider, „eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf mindestens sechs Monate in Betracht zu ziehen“ (Concluding Observation Nr. 59 g, 4. Februar 2015).


Im Ständerat war aus Sicht der Kinderrechte insbesondere die Revision des Adoptionsgesetzes relevant. Mit der Gesetzesrevision wird das Kindeswohl bei der Adoptionsentscheidung weiter ins Zentrum gerückt. Der Ständerat hat als Erstrat einer Modernisierung des Adoptionsrechts zugestimmt: Die Stiefkindadoption soll künftig in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung. Ausgeschlossen bleibt für gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor die Adoption fremder Kinder. Um die Position des Kindes bei der Adoption zusätzlich zu stärken, schlägt der Bundesrat ausserdem vor, ausdrücklich die Pflicht ins Gesetz aufzunehmen, das Kind vor der Adoption anzuhören.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen


ausführliche Rückschau

Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


Zurück zur Übersicht