Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechtsbildung in Schulen: Internationaler Vergleich

“Teaching and learning about child rights: A study of implementation in 26 countries” vergleicht die Kinderrechtsbildung in Schulen in 26 Ländern, in denen es ein unicef-Nationalkomitee gibt, darunter auch die Schweiz.

Die zentralen Fragestellungen der Studie sind, inwiefern Kinder in der Schule über ihre Rechte gemäss UN-Kinderrechtskonvention unterrichtet werden und welche Faktoren die Kinderrechtsbildung begünstigen oder ihr im Weg stehen.


Insgesamt ist das Recht, über die Kinderrechte aufgeklärt zu werden, in 11 Ländern national verankert, in weiteren sieben in einigen Regionen eines Landes möglich. In 15 Ländern können Kinder nicht darauf zählen, etwas über ihre Rechte zu erfahren. Häufig werden Kinderrechte ausserdem als Gegenpol zu den Pflichten der Kinder vermittelt und der Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention und dem Kind als Träger eigenständiger Rechte nicht hergestellt. Ein hemmender Faktor ist die fehlende Kompetenz (wie in der Schweiz) oder der fehlende Wille, die Kinderrechtsbildung „von oben“ flächendeckend umzusetzen. Die Studie stellt gute Praxisbeispiele heraus, die sich aus nationalen Fallstudien ergeben, wie die Ausbildungsstrategie für Lehrer in Belgien.


In der Schweiz wird die Stiftung éducation21 vom Bund dabei unterstützt, Anleitungen und Impulse für Lehrpersonen zu den Kinderrechten zur Verfügung zu stellen.


Im Lehrplan 21 sind die Kinderrechte unter „Natur, Mensch, Gesellschaft“ erwähnt, unter anderem im 2. Zyklus („Schülerinnen und Schüler können Rechte und Pflichten von Individuen in der Gemeinde nennen (Menschenrechte und Kinderrechte)“. Einen expliziten Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention gibt es allerdings nicht. Ausserdem sind in einigen Kantonen Referenden gegen den Lehrplan 21 geplant. In diesen Kantonen wird es weiterhin vom Engagement der einzelnen Lehrpersonen abhängen, ob Kinder über ihre Rechte gemäss UN-KRK unterrichtet werden.


Im Plan d’études romand (PER) der französischsprachigen Schweiz werden Kinderrechte an verschiedener Stelle erwähnt, z.B. ist im 5./6. Jahr eine „Einführung in die Rechte, Pflichten und Verantwortungen des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)“ vorgesehen.


Die Situation der Kinderrechtsbildung ist auch Thema der Empfehlungen, die der UN-Kinderrechtsausschuss am 4. Februar 2015 an die Schweiz richtete. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Menschenrechte nicht in allen Kantonen integraler Teil der Schulbildung sind und empfiehlt der Schweiz, sicherzustellen, dass Pflichtmodule zur UN-Kinderrechtskonvention und zu den Menschenrechten im Allgemeinen in die harmonisierten sprachregionalen Lehrpläne aufgenommen werden.


Komplette Studie "Teaching and learning about child rights: A study of implementation in 26 countries"


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