Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Frühjahrssession 2015

Im Nationalrat waren aus kinderrechtlicher Sicht Änderungen beim Kindesunterhalt und der Kindesobhut Thema: Die mit dem Geschäft „Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt“ beabsichtigte Gesetzesänderung stellt Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt jenen von verheirateten Eltern rechtlich gleich und stärkt zudem die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat heissen die neuen Regeln zum Kindesunterhalt in der Schlussabstimmung gut und führen zusätzlich auch eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos ein, sowie die explizite Erwähnung und Prüfung der Möglichkeit der alternierenden Obhut. In diesem Zusammenhang hat der Nationalrat auch das Postulat der nationalrätlichen Rechtskommission „Alternierende Obhut: Klärung der Rechtsgrundlagen und Lösungsvorschläge“ an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat fordert vom Bundesrat einen Bericht über die rechtlichen Probleme, welche sich durch die alternierende Obhut der Kinder im Scheidungs- oder Trennungsfall ergeben.


Familienpolitisch von Interesse waren die Motion Feri „Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung“ und die Motion (Hodgers) Trede „Einführung eines kantonalen Vaterschaftsurlaubes“. Erstere verlangt, ein Rahmengesetz für Ergänzungsleistungen für Familien auszuarbeiten, die zweite will die gesetzliche Möglichkeit für die Kantone schaffen, damit diese einen durch Sozialversicherungsbeiträge finanzierten Vaterschaftsurlaub einführen könnten. Beide Vorstösse wurden jedoch vom Nationalrat abgelehnt.


Schliesslich befasste sich der Nationalrat auch mit zwei Motionen der nationalrätlichen Rechtskommission. Die Motion „Ergänzung von Artikel 260bis StGB (Art 187 StGB, „Sexuelle Handlungen mit Kindern“)“ verlangt, dass der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern den Deliktskatalog von Artikel 260bis StGB, „strafbare Vorbereitungshandlungen“, aufgenommen wird. Die Motion „Artikel 198 StGB. Von Antrags- zu Offizialdelikt“ verlangt eine Änderung von Artikel 198 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.40), wonach sexuelle Belästigung von Kindern unter 16 Jahren neu von Amtes wegen verfolgt wird. Der Nationalrat hat beide Motionen überwiesen.


Mit einer Thematik, die auch vom UNO-Kinderrechtsausschuss moniert wurde, befasste sich der Ständerat: Er hat die Motion der nationalrätlichen Gesundheitskommission „Verschreibung von Ritalin“ abgelehnt. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist sowie im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung verabreicht wird.


In der Schlussabstimmung verabschiedete das Parlament zudem die parlamentarische Initiative Aubert „Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite“ und verlangt somit ein Verbot von Werbung für Kleinkredite mit der Begründung, dass gerade diese für die Überschuldung von Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren mitverantwortlich sind. Das Parlament will aggressive Werbung für Kleinkredite verbieten, um insbesondere Jugendliche vor Überschuldung zu schützen.

Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen.


Rückschau Früjahrssession 2015


Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


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