Staatenberichtsverfahren

Zweiter Berichtszyklus 2012 - 2015

Die zweite Überprüfung der Schweiz durch den UN-Kinderrechtsausschuss fand in den Jahren 2012-2015 statt. Der UN-Kinderrechtsausschuss verabschiedete am 4. Februar 2015 seine Empfehlungen (Concluding Observations) an die Schweiz für eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Bericht der Schweizer Regierung

Mit fünf Jahren Verspätung lancierte der Bundesrat 2012 die zweite Überprüfung der Schweiz beim UN-Kinderrechtsausschuss. Der zweite, dritte und vierte Bericht der Schweizer Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes trägt eine Fülle von Aktivitäten des Bundes und der Kantone zusammen, die der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zugeordnet werden. Der Bericht verweist auf ein vielfältiges kinder- und jugendpolitisches Engagement der Schweiz. In der Informationsfülle geht jedoch verloren, ob mit diesen Aktivitäten verbundene kinderrechtliche Ziele erreicht wurden, ob Massnahmen gescheitert sind, eingestellt oder nicht ergriffen wurden. Aufgrund der Verspätung legt der Bundesrat den zweiten (2005 fälligen) und dritten (2010 fälligen) Bericht zusammen und greift ausserdem dem vierten Bericht (2015 fällig) vor. Das unterläuft die Möglichkeit, die an sich wertvolle Berichterstattung für die Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz fruchtbar zu machen.


Zweiter, dritter und vierter Bericht der Schweizer Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Anhang: Statistiken und thematische Übersichten


Bericht der Zivilgesellschaft

Das Netzwerk Kinderrechte reichte in Zusammenarbeit mit interessierten Organisationen den zweiten NGO-Bericht im Jahr 2014 beim UN-Kinderrechtsausschuss ein. Der Bericht von 43 Schweizer Nichtregierungsorganisationen zeigt, dass in der Schweiz nach wie vor nicht alle Kinder in der Schweiz über dieselben Rechte verfügen. Je nach Wohnkanton oder Status gibt es hier massive Unterschiede. Am meisten leiden unter dieser Ungleichbehandlung besonders verletzliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Das Netzwerk und die den Bericht unterstützenden Organisationen fordern die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution mit einem expliziten Auftrag im Bereich der Kinderrechte.


Zweiter NGO-Bericht des Netzwerks Kinderrechte zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Medienmitteilung zum NGO-Bericht zur Kinderrechtskonvention


Empfehlungen an die Schweiz

Am 19. Juni 2014 vertrat eine Delegation des Netzwerks Kinderrechte Schweiz den NGO-Bericht im Rahmen der «Pre-Sessional Working Group» vor den Mitgliedern des UN-Kinderrechtsausschusses. Die Delegation des Bundes stand am 21. und 22. Januar 2015 Rede und Antwort zum Staatenbericht. Anschliessend formulierte der Ausschuss seine Empfehlungen (Concluding Observations) an die Schweiz zur Verbesserung der Kinderrechte.


Concluding Observations vom 4. Februar 2015

Empfehlungen zum zweiten Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie (auf Englisch)


Follow-up

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für die Koordination der Umsetzung der UN-KRK zuständig. Das BSV veröffentlichte im Mai 2016 in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz eine Übersicht über die Ansprechpartner*innen zu den Empfehlungen.


Akteurslandschaft Umsetzung Concluding Observations


Im Dezember 2018 beschloss der Bundesrat Massnahmen zur Schliessung von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz. Die elf Massnahmen betreffen den Jugendstrafvollzug, den Schutz der Kinder vor Gewalt, fremdplatzierte Kinder, Kinder mit einem inhaftierten Elternteil, Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen sowie die Sensibilisierung von Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten.


Aus Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz ist das Massnahmenpaket selektiv und gibt in zentralen Kinderrechtsbereichen keine konkreten Umsetzungsleitlinien. So sieht der Bund weder eine nationale Kinderrechtsstrategie und -politik vor noch die Weiterführung der für die Umsetzung unverzichtbaren Koordination zwischen Bund und Kantonen. Eine nationale Kinderrechtspolitik und Koordination wären jedoch zentral, damit sich die verschiedenen Akteure in der Kinder- und Jugendförderung daran orientieren und die gleiche Stossrichtung verfolgen können. Dies setzt auch eine Verbesserung der Datenlage in allen Bereichen voraus, die Kinder und Jugendliche betreffen. Dies ist jedoch immer noch nicht systematisch vorgesehen. Ausserdem lässt das Massnahmenpaket Herausforderungen betreffend besonders verletzlichen oder benachteiligten Gruppen, insbesondere Minderjährigen im Migrations- und Asylbereich, vollständig aus.


Bericht des Bundesrats, Massnahmen zur Schliessung von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, 19. Dezember 2018

Medienmitteilung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zum Massnahmenpaket des Bundes, 19.12.2018