Parlament

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Wintersession 2023

Der Nationalrat befasst sich in der kommenden Session mit der Parlamentarischen Initiative von Viola Amherd «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen». Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten durch Erwachsene mit Minderjährigen im Internet. Grundsätzlich sind bereits heute verschiedene Straftatbestände des Cybergroomings strafrechtlich erfasst, allerdings nicht vollständig. Cybergrooming soll nicht erst mit dem Treffen bzw. mit der Reise zum Treffen strafbar werden, sondern muss früher ansetzen und bereits die Vorbereitungs-handlungen z.B. in sexualisierten Chats umfassen, in denen ein Treffen vereinbart werden will. Sexuelle Belästigung von Kindern im Netz müsse gemäss Initiative zudem generell als Offizialdelikt ausgestaltet werden. Der Nationalrat stimmte 2021 einer Fristverlängerung bis zur Wintersession 2023 zu, um die Antworten auf andere, hängige Geschäfte abzuwarten, die klären sollten, wie Cybermobbing und Cybergewalt besser bestraft und das Strafgesetzbuch entsprechend ergänzt werden könnte. Seither wurden mehrere Geschäfte, die sich mit dem Thema Pädokrimininalität befassten, abgelehnt (bspw. «Endlich den Schutz von Kindern vor der rasant ansteigenden pädosexuellen Gewalt im Internet mit einem griffigen nationalen Aktionsplan gewährleisten» oder «Nationale Strategie zur Bekämpfung der Cyber-Pädokriminalität und Pädokriminalität im Internet endlich wirksam bekämpfen»). Der Ständerat war der Ansicht, dass der Bund sowohl mit den Kantonen als auch mit dem Ausland ausgezeichnet zusammenarbeitet und in den letzten Jahren Netzwerke aufgebaut wurden. Vor diesem Hintergrund erachte man es für wichtig, dass die Kantone ihre Strukturen, ihr Know-how und ihre in den letzten Jahren erworbenen guten Praktiken bewahren können und das Fedpol gleichzeitig weiterhin als Zentralstelle fungiert. Die vorberatende Kommission des Nationalrats beantragt nun eine nochmalige Fristenverlängerung um zwei Jahre. Der Nationalrat entscheidet darüber in der Wintersession.


Im Ständerat wird in dieser Session über das Geschäft «Strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an Kindern mit einer angeborenen Variation der Geschlechtsmerkmale (Intergeschlechtlichkeit)» beraten. Der Bundesrat soll das Strafgesetzbuch mit einem Tatbestand ergänzen, der jegliche chirurgischen oder hormonellen irreversiblen Eingriffe an inneren und äusseren Geschlechtsmerkmalen oder Genitalien von urteilsunfähigen Kindern oder die Aufforderung dazu in der Schweiz mit Strafe bedroht. Im Rahmen der neusten Empfehlungen hat der UN-Kinderrechtsausschuss ein Verbot medizinischer oder chirurgischer Behandlungen bei intergeschlechtlichen Mädchen und Jungen gefordert, wenn diese Eingriffe sicher aufgeschoben werden können, bis die Kinder ihre informierte Zustimmung geben können. Es ist das fünfte Mal, dass ein UN-Ausschuss Massnahmen von der Schweiz fordert. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Da das Thema äusserst komplex ist, hat die vorberatende Kommission des Ständerates Fachleute und Vertreterinnen einer Interessengruppe angehört. Im August 2023 beantragte die Rechtskommission des Ständerates ihrem Rat einstimmig die Ablehnung der Motion. Die Kommission unterstützt zwar die Stossrichtung der Motion. Sie ist allerdings der Meinung, dass dieses Ziel nicht mit einem strafrechtlichen Verbot, sondern mit der Gewährleistung einer kompetenten und spezialisierten Behandlung erreicht werden kann. Sie hat entsprechend einstimmig eine entsprechende Kommissionsmotion verabschiedet (23.3967). Der Verein InterAction Schweiz, der Mitglied beim Netzwerk Kinderrechte Schweiz ist, bedauert die einstimmige Ablehnung der Motion durch die RK-S. Mehr dazu lesen Sie in diesem Webbeitrag des Netzwerk Kinderrechts Schweiz.

Der Ständerat befasst sich in dieser Session zudem mit der Parlamentarischen Initiative von Gabriela Suter «Neuer Straftatbestand Cybermobbing». Die Mehrheit der Kommission des Ständerates hat am 13. Oktober 2023 mit 6 zu 5 Stimmen entschieden, dem Rat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit sieht jedoch Handlungsbedarf und beantragt, Folge zu geben.


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