Parlament

Parlament erhöht die Mittel für Familienorganisationen und für den Kindesschutz und die Kinderrechte

Das Parlament hat in der Wintersession 2021 im Rahmen der Budget-Debatte die Kredite für die Unterstützung von Familienorganisationen sowie für den Kindesschutz und die Kinderrechte um rund 1.4 Millionen Franken erhöht.

Auf Antrag der Finanzkommission des Nationalrats erhöhten die eidgenössischen Räte den Kredit für Familienorganisationen von knapp zwei auf drei Millionen Franken. Der Bund kann damit Organisationen unterstützen, die sich für die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen, in der Begleitung und Beratung von Familien oder in der Elternbildung tätig sind.


Beim Kredit Kindesschutz/Kinderrechte hatte der Bundesrat bereits im Voranschlag eine Aufstockung um 290’000 Franken vorgesehen, um Beratungsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern zu unterstützen.


Das Parlament hat nun eine weitere Erhöhung des Kredits Kindesschutz/Kinderrechte um 390'000 Franken beschlossen. Die Mittel sollen für die Finanzierung einer Ombudsstelle für Kinderrechte eingesetzt werden. Hintergrund ist die Überweisung der Motion 19.3633 von Ständerat Ruedi Noser im September 2020. Die Motion verlangt die Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte. Diese Rechtsgrundlagen sind derzeit in Erarbeitung durch das Bundesamt für Sozialversicherungen. Die zusätzlichen Gelder sollen daher erst freigegeben werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorliegen.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die Aufstockung der Mittel für eine Ombudsstelle für Kinderrechte. Aus Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz ist dieser Betrag jedoch deutlich zu gering. Eine national tätige Ombudsstelle kann mit diesem Betrag ihren Auftrag nicht glaubwürdig erfüllen.


21.041 Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan

Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinderrechte

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