Parlament

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Frühjahrssession 2018

Im Nationalrat wurden in dieser Session verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Der Nationalrat hat das Postulat "Prämienverbilligung bei den Krankenkassen verbessern und vereinheitlichen", das insbesondere auf die Armutsreduktion von Familien zielt, abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt hat er einen bildungspolitischen Vorstoss, der durch den Aufbau eines digitalen Bildungsraums die digitale Bildung stärken will ("Digitalisierung und informatische Bildung. Gemeinsame Weiterentwicklung des digitalen Bildungsraums").


Verschoben wurde die Behandlung der Motion der Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats für eine "kohärenten Gesetzgebung für Sans-Papiers". Die Motion will die Rechtsansprüche von Sans-Papiers auf und aus Sozialversicherungen beschränken, Strafen für Arbeitgeber und Vermieter von Sans-Papiers erhöhen und den Datenaustausch zwischen staatlichen Stellen erleichtern. Insbesondere letzter Punkt tangiert ein zentrales kinderrechtliches Anliegen: Die Motion verlangt, dass Schulen künftig ihre Daten an Migrationsbehörden weitergeben. Damit besteht die Gefahr, dass viele Sans-Papiers-Familien aus Angst vor Entdeckung und Ausschaffung ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken. Der Vorstoss stellt somit eines der wichtigsten Kinderrechte – das Recht auf Bildung – in Frage.

Im Ständerat hat die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, die einen Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme forderte, abgelehnt. Mit der Motion sollte der aktuell geltenden Status der vorläufigen Aufnahme durch einen neuen Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung ersetzt werden. Insbesondere für Minderjährige ist der Status der vorläufigen Aufnahme im Bildungs- und Ausbildungsbereich mit grossen Schwierigkeiten verbunden (z.B. bei der Lehrstellensuche). Anstelle der Motion aus dem Nationalrat hat der Ständerat der Motion der eigenen Staatspolitischen Kommission zugestimmt, die nur punktuelle Anpassungen am Status der vorläufigen Aufnahme fordert. Die Anpassungen betreffen die "höchsten Hürden" für die Integration in den Arbeitsmarkt für Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Begriffs "vorläufige Aufnahme" und die Erleichterung beim Kantonswechsels zwecks Erwerbstätigkeit.


Weiter sprach sich der Ständerat gegen die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» aus und setzt damit ein deutliches Zeichen für einen starken Menschenrechtsschutz. Die Volksinitiative will den Vorrang des Verfassungsrechts gegenüber dem Völkerrecht verankern und die Behörden verpflichten, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Eine Annahme der Initiative würde die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz relativieren und damit auch die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention schwächen.


Ständerat und Nationalrat haben sich schliesslich in der Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" geeinigt und die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen. Täter, die wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen verurteilt wurden, muss das Gericht in Zukunft lebenslang jede Tätigkeit mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen verbieten. Die Verhältnismässigkeit wird nicht geprüft. Nur in besonders leichten Fällen kann das Gericht auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots verzichten (Härtefallklausel). Damit sollen besonders stossende Verletzungen des Verhältnismässigkeitsprinzips vermieden werden können (z.B. bei Jugendlieben). Keine Ausnahme darf das Gericht jedoch bei klinisch pädophilen Straftätern machen oder bei Verurteilten, die sich besonders schwere Delikte zu Schulden kommen liessen.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen

Ausführliche Sessionsrückschau


Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.

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