Parlament

Bundesrat Alain Berset will die Kinderrechte stärken

In der ersten Woche der Wintersession hat sich Bundesrat Alain Berset deutlich zur Verbesserung des Schutzes der Kinderrechte in der Schweiz ausgesprochen.

In seiner Antwort im Ständerat auf die Interpellation 18.4082 von Maury Pasquier zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsauschusses von 2015 unterstrich er die Wichtigkeit einer zeitnahen Umsetzung. Er bestätigte weiter, dass der Bundesrat noch dieses Jahr über Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen betreffend der Kinderrechte in der Schweiz entscheiden wird. Prioritär sind in den Augen des Bundesrats die Förderung der Kompetenzen der Kinderrechtsakteure, eine Verbesserung der Datenlage, sowie die Stärkung von themenspezifischen Informationen zu Kinderrechten in der Schweiz.


Besonders hervorzuheben ist Bersets Votum für eine Stärkung der Zivilgesellschaft und eine Vergrösserung ihres Handlungsspielraums im Schutz der Kinderrechte. Die Verantwortung des Bundes will Berset hauptsächlich durch Finanzhilfen an Akteure aus der Zivilgesellschaft und an den Privatsektor wahrnehmen, damit Kinder und Jugendliche besser in die Umsetzung der Konvention eingebunden werden. Er lud die Zivilgesellschaft ein, Projekte zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen beim Bund einzugeben.


Er betonte jedoch auch, dass der Bundesrat die Umsetzung der Empfehlungen als Prozess versteht und daher keine vollständige Umsetzung bis 2020 zu erwarten ist. In seinen Augen konnte die Schweiz bereits wichtige Veränderungen im Schutz der Kinderrechte erzielen.


Das Netzwerk Kinderrechte ist erfreut darüber, dass der Bundesrat die Umsetzung der Kinderrechtskonvention erst nimmt und vorsieht, die Zivilgesellschaft, insbesondere die Kinder und Jugendlichen selber, in ihrer Mitarbeit an der Verwirklichung der Kinderrechte zu stärken. Damit nimmt der Bundesrat wichtige Kernforderungen des Netzwerks Kinderrechte auf, das es im Vorfeld der Wintersession in einem Brief an den Ständerat adressiert hatte. Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie die konkrete Umsetzung der Empfehlungen im angekündigten Massnahmenpaket vorgesehen ist und wie Bund und Kantone dabei ihre Verantwortung wahrnehmen werden.


Antwort von Bundesrat Alain Berset vom 27. November 2018 auf die Interpellation 18.4082 von Maury Pasquier


Zurück zur Übersicht