Parlament

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Herbstsession 2017

Im Nationalrat wurden in dieser Session verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Dabei hat der Nationalrat unter anderem die parlamentarische Initiative Mazzone "Stärkung der Demokratie. Politische Rechte ab 16 Jahren" abgelehnt, die forderte, dass die politischen Rechte Schweizerinnen und Schweizern bereits ab dem 16. Lebensjahr zustehen. Gleichzeitig hat der Nationalrat das Postulat Masshardt abgeschrieben, das den Bundesrat aufforderte, die politische Bildung insbesondere für Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu stärken.


Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat ein Geschäft aus der Familienpolitik: Die Motion Bertschy "Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbsarbeit" forderte die bestehende Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit zu ersetzen, welche sich aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen zusammensetzt (Anspruch abhängig von einer Erwerbstätigkeit der Eltern). Eine Vielzahl weiterer Vorstösse betraf das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (vgl. ausführliche Rückschau unten).

Im Ständerat sind die Kinderrechte in zwei Vorstössen ein Thema: Einerseits hat der Ständerat die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme" behandelt. Die Vorlage beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf mit den nötigen Gesetzesänderungen vorzulegen, um den aktuell geltenden Status der vorläufigen Aufnahme durch einen Status zu ersetzen, der in seinen Eckpunkten den Vorschlägen der Variante 2 des Anhanges zum Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 entspricht. Damit soll ein neuer Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung geschaffen werden. Insbesondere für Minderjährige ist der Status der vorläufigen Aufnahme im Bildungs- und Ausbildungsbereich mit grossen Schwierigkeiten verbunden (z.B. bei der Lehrstellensuche). Der Ständerat schickt nun die Vorlage zurück in seine Kommission und beauftragt diese, zuerst Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden anzuhören. Erst dann will er entscheiden, ob ein neuer Status geschaffen werden soll.


Weiter zu erwähnen ist die Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Dieses Tätigkeitsverbot muss durch eine Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes konkretisiert werden. Die Botschaft zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative sieht vor, dass verurteilte Pädophile künftig ausnahmslos nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Um dem zentralen rechtsstaatlichen Anliegen der Verhältnismässigkeit zu entsprechen, sind insbesondere für Fälle von sogenannten Jugendlieben Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot möglich. Bei pädophilen Straftätern im Sinne der Psychiatrie sind allerdings weder Ausnahmen noch Überprüfungen möglich. Für sie muss das Gericht zwingend und immer ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Ständerat stimmt dem Umsetzungsgesetz grundsätzlich zu, sprach sich doch in einigen Punkten für härtere Varianten aus.

Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen:


ausführliche Sessionsrückschau

Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


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