Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention

Auf der Internetseite kinderrechtekommentare.de finden sich neu alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort. Dabei wurde dank der Mitarbeit von Expertinnen und Experten darauf geachtet, dass sich die Übersetzung so nahe wie möglich am Sprachgebrauch der UN-Organe orientiert.

Das Deutsches Institut für Menschenrechte, welches als Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention fungiert, hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. eine Website geschaffen, auf der alle Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in deutscher Sprache abrufbar sind.


Die Allgemeinen Bemerkungen (engl.: general comments) sind eine Art Rechtsgutachten und dienen der Auslegung und Interpretation der Kinderrechtskonvention. Sie sind daher wichtige, verbindliche Dokumente, die ein besseres Verständnis der Konventionen ermöglichen. Die deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen dienen als zentrale Arbeitshilfe für Personen und Organisationen, die sich im deutschen Sprachraum mit der Umsetzung der Konvention befassen.


Da es bei Übersetzungen von Dokumenten der UN-Menschenrechts-Ausschüsse oft um kleinste Details geht, war es der Plattform ein Anliegen die Übersetzungen dem englischen Original so nah wie möglich zu halten und Fachbegriffe richtig anzuwenden. Zur Sicherstellung, dass der typische Sprachgebrauch der UN-Organe in den Übersetzungen gewahrt wird, besteht das Redaktionsteam aus Expert*innen aus verschiedenen Institutionen der Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen, die sich im Themenfeld auskennen.  


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