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Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Frühjahrssession 2024

Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession unter anderem das Geschäft des Bundesrates «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung». Der Bundesrat möchte, dass bei Jugendlichen, die das 16. Altersjahr vollendet und einen Mord begangen haben, künftig direkt eine Verwahrung angeordnet werden kann, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht. In der Vernehmlassung wurde der Wunsch geäussert, an den bewährten Grundsätzen des Jugendstrafrechts festzuhalten. Die vorgeschlagene Änderung würde den Grundgedanken der UN-Kinderrechtskonvention, der Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz und des Jugendstrafrechts zu wider laufen. Nach dem Ständerat hiess nun auch der Nationalrat entsprechende Anpassungen im Jugendstrafgesetz und im Strafgesetzbuch gut, jeweils gegen den Willen von SP und den Grünen. Wer im Jugendalter einen Mord begangen hat, kann in der Schweiz künftig verwahrt werden, als letztes Mittel.


Der Nationalrat behandelte zudem das Geschäft von Sibel Arslan «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben». Der Rat hat nach einem jahrelangen Streit den Vorstoss definitiv beerdigt. Mit 106 zu 84 Stimmen beschloss die grosse Kammer die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Noch im Juni 2023 hatte sich der Nationalrat knapp für die Ausarbeitung einer Vorlage ausgesprochen. In neuer Zusammensetzung nach den nationalen Wahlen hat sich nun eine Mitte-Rechts-Mehrheit durchgesetzt. Zuvor hatte sich der Rat drei Mal grundsätzlich für das Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen, seine Staatspolitische Kommission (SPK-N) jeweils dagegen.


Der Ständerat befasste sich in der Session unter anderem mit der Motion von Greta Gysin «Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes». Der Bundesrat wird darin beauftragt, analog zum Mutterschaftsurlaub, die bestehende Gesetzgebung so zu ändern, dass Väter in Fällen, in denen das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub haben. Der Nationalrat behandelte das Geschäft als Erstrat und nahm dieses an. Der Ständerat hat nun den Text der Motion abgeändert. Die kleine Kammer präzisierte, dass der Urlaub auch dann gewährt werden soll, wenn das Kind innert 14 Tagen nach seiner Geburt stirbt. Der Urlaub soll am Stück und in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt der Totgeburt oder des Todes gewährt werden. Allfällig bereits bezogene Tage des Vaterschaftsurlaubs sollen abgezogen werden. Nun geht der Vorstoss noch einmal an den Nationalrat.

Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


Ausführliche Sessionsrückschau

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