Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Parlament sagt JA zur besseren Betreuung schwer kranker Kinder

Das Parlament hat in der Frühjahrssession einer Motion zugestimmt, die Eltern von schwer kranken Kindern einen umfassenderen Betreuungsurlaub gewähren will. Dies, nachdem ein im Jahr 2021 in Kraft getretenes Gesetz Lücken ausweist.  

Seit knapp zwei Jahren ist es erwerbstätigen Eltern von schwer kranken Kindern möglich, einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen zu beziehen. Jedoch zeigt die Umsetzung des neuen Gesetzes, dass die vorgesehene Entlastung von Eltern und Arbeitgebern nur teilweise erreicht wurde. Denn Eltern können den Betreuungsurlaub nur dann geltend machen, wenn beim Kind eine «einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten» sei. Viele schwerkranke Kinder und ihre Familien fallen somit durch die Maschen, da ihre Heilungsprognose von Ärztinnen und Ärzten nicht eindeutig genug vorausgesagt werden kann. Dies gilt beispielsweise für Kinder mit vorgeburtlichen Erkrankungen. Entsprechend wurden bisher nur 5% der ursprünglich vorgesehenen Gelder auch tatsächlich für die Betreuungsentschädigung eingesetzt, obwohl deutlich mehr Kinder auf die Betreuung ihrer Eltern angewiesen wären.


Damian Müller (FDP) reichte daher eine Motion ein, welche die bestehenden Lücken bezüglich der Betreuungsentschädigung schliessen will. Künftig sollen Doppelverdiener-Eltern Anspruch auf Betreuungsurlaub haben, falls ihr Kind vier Tage oder länger im Spital behandelt werden muss. Die Motion wurde nun in der Frühjahrsession 2023 vom Nationalrat mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Ständerat hatte sich bereits früher für die Motion ausgesprochen. Der Bundesrat, der die Motion abgelehnt hatte, wird somit beauftragt, eine neue Gesetzesvorlage auszuarbeiten.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst, dass nach dem deutlichen Resultat des Ständerats nun auch der Nationalrat einer Änderung des Gesetzes zustimmte und dadurch schwerkranke Kinder umfassender von ihren Eltern betreut und begleitet werden können.


Motion 22.3608 Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen

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