Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderschutz und Kinderrechte: Positives Feedback zu Finanzhilfen des Bundes

Die Finanzhilfen des Bundes für Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexueller Ausbeutung sowie zur Stärkung der Kinderrechte stossen auf positives Feedback bei den relevanten Akteurinnen und Akteure. Jedoch sehen diese auch Verbesserungspotenzial. Das ist das Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten Evaluation zur Wirksamkeit der Umsetzung der Kinderschutzverordnung.

Gestützt auf die Kinderschutzverordnung kann der Bund seit 2011 nicht gewinnorientierte Organisationen in der Umsetzung von Projekten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch finanziell unterstützen. Zwischen 2011 und 2020 hat der Bund insgesamt 11 Organisationen Finanzhilfe gewährt. Auch das Netzwerk Kinderrechte erhielt Unterstützungsbeiträge – beispielsweise für Koordinationsaufgaben mit anderen Organisationen oder dem Monitoring bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.


«Relevant, innovativ und am Puls der Zeit»

Ein vom Bundesrat in Auftrag gegebener Bericht evaluiert nun die Wirksamkeit der Bestrebungen der letzten zehn Jahre. Insgesamt bewerten die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Kantone sowie Expertinnen und Experten die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstützten Aktivitäten positiv. Die subventionierten Organisationen seien relevant und innovativ und die Projekte am Puls der Zeit. Auch das Verfahren der Finanzhilfevergabe wird als nachvollziehbar erachtet. Neben dem grundsätzlich positiven Feedback nimmt der Bericht auch kritische Punkte auf und leitet daraus folgende Empfehlungen ab.


  • Empfehlung 1: Kinderschutz als Teil eines umfassenden Kinderrechte-Systems Die am Evaluationsverfahren teilnehmenden Organisationen kritisierten, dass der Verordnung ein gesamtheitliches Verständnis von Kinderschutz und Kinderrechten fehle. Die Kinderrechte erscheinen eher als Zusatz statt als integraler Teil eines umfassenden Kinderrechtssystems. In diesem Sinne seien Kinderrechte nicht nur im direkten Zusammenhang mit Kriminalprävention zu fördern. Als Mindestforderung soll die Kriminalprävention als Begriff in der Verordnung oder zumindest in den Grundlagenpapieren definiert werden.
  • Empfehlung 2: Entwicklung einer gemeinsamen, nationalen Strategie Wie der Evaluationsbericht zeigt, wünschen sich einige zivilgesellschaftliche Organisationen und die Kantone eine nationale Strategie und die Ausarbeitung prioritärer Handlungsfelder innerhalb des Kinderschutzes. Der Bund solle hier eine Klammerfunktion wahrnehmen und einen Rahmen für kantonale Vorhaben und Strategien bieten.
  • Empfehlung 3: Stärkeres Engagement des Bundes bei der Umsetzung eigener Modellprojekte Als konkrete Forderungen wünschen sich die Akteure und Akteurinnen, dass der Bund bestehende Erkenntnisse aus Modellprojekten sowie allgemeine Standards und Praxishilfen aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Empfehlung 4:  Wirkungsorientierung der Finanzhilfen stärken Laut der letzten Empfehlung bräuchte es eine Definition, was unter Wirkung/Wirksamkeit verstanden wird und welche Indikatoren von den unterstützten Organisationen ausgewiesen werden müssen.


BSV nimmt Empfehlungen teilweise an

Das BSV nahm zu diesen Empfehlungen bereits Stellung. So seien die Finanzhilfen klar an den Zweck der Kriminalprävention gebunden, was auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat. Um dies zu verdeutlichen, wird das BSV im Hinblick auf den nächsten Finanzhilfezyklus den geforderten Bezug zur Kriminalprävention mit Verweis auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen klarer formulieren. Bezüglich einer nationalen Strategie, verweist das BSV auf kantonale Gremien, namentlich auf die Konferenz kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES), welche für solche Aufgaben zuständig seien. Jedoch möchte der Bund in Zukunft regelmässige strategische Standortbestimmung in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchführen, so dass sich die Finanzhilfevergabe stärker am bestehenden Bedarf ausrichtet. Zudem wird das BSV den Aspekt der Wirkungsorientierung im Rahmen der zukünftigen Vertragsverhandlungen für Finanzhilfen stärker berücksichtigen.


Evaluation der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Massnahmen und Finanzhilfen gemäss Kinderschutzverordnung, Bericht vom 09.12.2022

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