Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Vorerst keine Verschärfung der Gesetzgebung für Sans-Papiers: SGK-N zieht Motion zurück

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat am 18. Mai ihre Motion zu einer «kohärenten Gesetzgebung für Sans-Papiers» zurückgezogen.

Die Motion (18.3005) forderte Gesetzesanpassungen in mehreren Bereichen, darunter die Einschränkung von Rechtsansprüchen auf und aus Sozialversicherungen für Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) und eine Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Schulen und Migrationsbehörden. Der Vorstoss stellte damit das Recht aller Kinder in der Schweiz auf Bildung und Gesundheit in Frage. (Siehe dazu die Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz).


Die SGK-N hat ihre Motion 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zurückgezogen und unterstützt stattdessen einstimmig ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, das eine gesamthafte Prüfung der Lage von Sans-Papiers in der Schweiz fordert (18.3381). Das Postulat will den Bundesrat beauftragen, erst die nötigen Grundlagen zu schaffen, bevor voreilige Beschlüsse gefasst werden. Dabei sollen auch mögliche Lösungsansätze für betroffene Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung ausgearbeitet werden.


Der Nationalrat wird das Geschäft in der Sommersession im Plenum beraten.

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