Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Leitlinien des Europarats zu den Rechten des Kindes im digitalen Umfeld

Der Europarat hat kürzlich Empfehlungen zum Schutz und zur Gewährleistung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld verabschiedet. Die Empfehlungen richten sich an die Mitgliedstaaten des Europarats und gelten damit auch für die Schweiz.

Das digitale Umfeld prägt die Kindheit in vielfältiger Weise. Es bringt neue Chancen aber auch Risiken für das gesunde Aufwachsen der Kinder und die Wahrung ihrer Rechte mit sich. Der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedsstaaten, ihre Gesetzgebung und Verwaltungspraxis zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Kinderrechte auch im digitalen Umfeld respektiert und geschützt sind. Staaten müssen zudem dafür sorgen, dass auch private Unternehmen die Kinderrechte respektieren und im Falle einer Verletzung zur Verantwortung gezogen werden.


Der Europarat empfiehlt den Mitgliedsstaaten:


Sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu sicheren digitalen Informationen erhalten und dass dieser Zugang für alle Kinder erschwinglich ist. Denn der Zugang zu Information ist eine wichtige Voraussetzung, damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen können;

Das Recht auf freie Meinungsäusserung auch im digitalen Umfeld zu garantieren und kindgerechte Informationen über die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit bereitzustellen;

Das Recht, sich friedlich zu versammeln, auch im digitalen Raum zu respektieren und die politische Partizipation zu fördern;

Das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu respektieren und zu schützen. Persönliche Daten von Kindern sollen nur mit der informierten Zustimmung des Kindes oder deren gesetzlicher Vertretung verarbeitet werden dürfen. Der Europarat empfiehlt im Weiteren, die Erstellung von Datenprofilen von Kindern zur Erhebung persönlicher Präferenzen per Gesetz zu verbieten;

Digitale Grundkompetenzen und einen kritischen Umgang mit dem digitalen Umfeld zu fördern;

Die Leitlinien enthalten auch Empfehlungen für Massnahmen zum Umgang mit Risiken für Kinder im digitalen Umfeld, beispielsweise Massnahmen zum Schutz von Kindern vor kommerzieller Ausbeutung, vor unangemessenen Werbe- und Marketingbotschaften, vor sexueller Ausbeutung und Cyber-Grooming, vor Online-Rekrutierung für kriminelle Zwecke, vor Radikalisierung und zum Schutz vor Cyber-Mobbing.

Schliesslich sollen für Kinder zugängliche und erschwingliche Beschwerdemöglichkeiten geschaffen werden.


Leitlinien des Europarats zum Respekt, Schutz und Erfüllung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld vom 4. Juli 2018 (auf Englisch)

Weitere Informationen zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld auf der Webseite des Europarats (auf Englisch)


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