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Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Mädchen und Frauen tritt für die Schweiz in Kraft

Die Istanbul-Konvention des Europarats zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist seit dem 1. April 2018 für die Schweiz in Kraft. Die Konvention verpflichtet Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhüten und zu bekämpfen und verlangt spezifische Schutzmassnahmen für mitbetroffene Kinder.

Das Übereinkommen des Europarats legt erstmals europaweit verbindliche Mindeststandards für einen umfassenden Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen fest. Der Schutz vor Gewalt umfasst ausdrücklich auch Mädchen unter achtzehn Jahren. Die Konvention verlangt Massnahmen im Bereich Prävention, Schutz, Unterstützung von Opfern und Strafverfolgung.


Der Opferschutz hat einen wichtigen Stellenwert in der Konvention. Vertragsstaaten sind verpflichtet, Massnahmen zum Opferschutz auszubauen. Beispielsweise sollen genügend Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder zur Verfügung stehen und Berufsgruppen, die mit Gewaltopfern arbeiten, entsprechend geschult sein. Auch soll eine kostenlose Telefonberatung eingerichtet werden, an die sich Gewaltbetroffene wenden können.


Auch der Schutz vor häuslicher Gewalt fällt in den Geltungsbereich der Konvention. Hier schützt die Konvention alle Betroffenen, unabhängig vom Geschlecht. Zudem verlangt die Konvention, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die von häuslicher Gewalt mit betroffen sind, gebührend berücksichtigt werden. Vertragsstaaten sind verpflichtet, besondere Schutz- und Unterstützungsmassnahmen für diese Kinder vorzusehen. Unter anderem sollen gewaltbetroffene Kinder Zugang zu psychosozialen Beratungsangeboten erhalten.


Die Plattform istanbulkonvention.ch informiert über die Konvention und deren Umsetzung in der Schweiz
Nationale Konferenz zur Istanbul-Konvention des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung am 13. November 2018


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