Netzwerk Kinderrechte Schweiz

UN-Kinderrechtsausschuss zu den Rechten von Kindern der Strasse

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat eine neue allgemeine Bemerkung zur Situation von Kindern der Strasse veröffentlicht.

Mit Kinder der Strasse sind zum einen Kinder gemeint, die auf der Strasse leben oder arbeiten, sei es alleine, mit Altersgenossen oder mit ihren Familien. Zum anderen sind auch Kinder mitgemeint, die einen Grossteil ihrer Zeit auf der Strasse oder im öffentlichen Raum verbringen und für die die Strasse einen zentralen Platz im Leben einnimmt. Der Kinderrechtsausschuss betont, dass Kinderrechte gerade auch für Kinder der Strasse gelten, da diese in besonderem Masse gefährdet sind, Opfer von Kinderrechtsverletzungen zu werden.


Das Dokument nimmt Staaten in die Pflicht, kinderrechtsbasierte Strategien und Massnahmen zur Prävention und zur Unterstützung von Kindern der Strasse auszuarbeiten. Für die Erarbeitung der allgemeinen Bemerkung wurden 327 Kinder und Jugendliche aus 32 Ländern sowie zahlreiche Organisationen aus der Zivilgesellschaft konsultiert.


Allgemeine Bemerkung Nr. 21 zur Situation von Kindern der Strasse (2017) (in Englisch)


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