Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Wintersession 2017

Im Nationalrat wurden in dieser Session verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Von besonderem Interesse ist das Geschäft des Bundesrats zur Vereinheitlichung der Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls (15.033 ZGB. Kindesschutz). Im vergangenen Jahr haben Ständerat und Nationalrat die Vorlage bereits einmal beraten, wobei der Nationalrat in der ersten Lesung noch nicht auf das Geschäft eingetreten ist. Nachdem der Ständerat das Geschäft zurück in die Kommission gewiesen hat, hat sich die nationalrätliche Rechtskommission auch für die Vorlage ausgesprochen. Nun stimmte auch der Nationalrat der Vorlage zu. Nicht einig waren sich die Räte darin, wie hoch die Schwelle für Gefährdungsmeldungen an die Kesb sein soll. Die Einigungskonferenz entschied sich für einen Kompromiss: Die Hürde für Meldepflichtige ist etwas höher angesetzt, als in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen. So müssen Meldepflichtige Personen nur dann Meldung erstatten, wenn konkrete Hinweise auf eine Kindswohlgefährdung vorliegen. Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht: Künftig unterliegen nicht nur amtliche Personen (z.B. Lehrerinnen), sondern auch Personen, die regelmässig mit Kindern arbeiten (z.B. Kita-Personal) einer Meldepflicht. Zudem wurden die Melderechte für Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, vereinfacht. Neu können Ärztinnen, Psychologen oder Anwältinnen der Kesb Meldung erstatten, wenn dies im Interesse des Kindes liegt, ohne sich vorher vom Berufsgeheimnis entbinden zu lassen (vgl. auch Webeitrag "Parlament sagt ja zu verbessertem Kindesschutz").


Weiter hat der Nationalrat die Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" behandelt und entschieden, dass in gewissen, besonders leichten Fällen, Personen, die wegen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen vorbestraft wurden, auch in Zukunft mit Kindern und Abhängigen arbeiten dürfen. Ein einmal ausgesprochenes Verbot, mit Kindern oder Abhängigen zu arbeiten, soll aber nicht nachträglich aufgehoben werden können. Hier sind sich Nationalrat und Ständerat jedoch noch nicht einig, welche Delikte ein solches Verbot nach sich ziehen. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.


Schliesslich stimmte der Nationalrat der Motion Herzog "ADHS ist keine Krankheit! Die wirklichen Ursachen müssen angepackt werden" zu, die vom Bundesrat fordert, dass die hohe Verschreibungspraxis von Medikamenten zur Behandlung von ADHS mit geeigneten Massnahmen reduziert wird. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

Im Ständerat ist neben dem Geschäft zur Ausweitung der Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls (siehe oben) aus kinderrechtlicher Sicht auch der Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben – und Finanzplan 2019-2021 von Interesse. Während der langen Budgetdebatte haben sich die Räte dafür ausgesprochen, das Budget für die Familienorganisationen sowie für die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weniger stark zu kürzen als dies vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist. Die Kürzungen betreffen auch den Kredit Kinderrechte.

Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen:


Ausführliche Sessionsrückschau

Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


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