Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Internationaler Tag der Kinderrechte – das Netzwerk Kinderrechte zieht Bilanz

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November zieht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz Bilanz über die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes richtete im Februar 2015 zahlreiche Empfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechte. In seiner Bilanz beleuchtet das Netzwerk Kinderrechte die Umsetzung der Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen, die den Schutz und die Förderung der Kinderrechte garantieren. Ein thematischer Fokus liegt beim Recht des Kindes auf Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert starke Rahmenbedingungen für die Umsetzung der  Kinderrechte in der Schweiz, insbesondere:


  • Eine Klärung des Begriffs „Kindswohl“ und die Entwicklung standardisierter Hilfestellungen für Behörden und Gerichte zu dessen Auslegung;
  • Die Umsetzung der Empfehlungen der SODK für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik durch die Kantone;
  • Die Erhebung von Daten zu allen Bereichen der Kinderrechtskonvention;
  • Eine unabhängige Menschenrechtsinstitution, die ein Monitoring der Kinderrechtslage durchführt und den Zugang der Kinder zur Justiz verbessert ;
  • Die Bekanntmachung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention.


Recht des Kindes auf Nicht-Diskriminierung

Die Bilanz des Netzwerks Kinderrechte Schweiz setzt in diesem Jahr einen thematischen Fokus auf das Recht des Kindes auf Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung. Das Gebot der Nicht-Diskriminierung ist eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Es bedeutet, dass die Kinderrechte für alle Kinder gelten, die in einem Vertragsstaat leben. Gewisse Situation wirken sich jedoch benachteiligend auf Kinder aus, sodass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen können. In der Schweiz gilt dies insbesondere für Kinder mit Behinderung, für Sans-Papiers-Kinder, für asylsuchende Kinder, für Kinder mit Migrationshintergrund und für LGBTI-Kinder.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert zusätzliche Bemühungen, um der Benachteiligung von Kindern entgegenzuwirken und Kinder vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmalen zu schützen:


  • Den Schutz von intersexuellen Kindern bei den laufenden Bestrebungen zur strafrechtlichen Ausweitung des Diskriminierungsschutzes zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass keine unnötigen medizinischen Eingriffe an intersexuellen Kinder vorgenommen werden;
  • Die Ratifikation des Sonderpädagogikkonkordats durch sämtliche Kantone und die Förderung der inklusiven Schule;
  • Das Recht auf Anhörung auch für Kinder im Flucht- und Migrationskontext und für Kinder mit Behinderungen zu garantieren;
  • Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in den Kantonen gemäss den Standards der SODK;
  • Möglichkeiten zur Regularisierung von Sans-Papiers-Familien.


Links

Bilanz 2017 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsauschusses

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom 15. Februar 2015


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