Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Fünf Jahre KESB – Neuste Zahlen zu Schutzmassnahmen

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KOKES präsentiert zum zweiten Mal eine gesamtschweizerische Statistik zu Schutzmassnahmen.

Die Statistik zeigt, dass die Fallzahlen in den letzten Jahren nur leicht zugenommen haben. Die am häufigsten angeordnete Massnahme im Kindesschutz betrifft die Einsetzung einer Beistandschaft. Etwa wenn sich die Eltern wegen des Besuchsrechts streiten oder nicht fähig sind, ihre Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Eine Beiständin oder ein Beistand unterstützt die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben; die Eltern bleiben jedoch in der Verantwortung. Niederschwellige Schutzmassnahmen stehen also im Vordergrund. Nur in rund 10 % der Fälle war eine Fremdplatzierung des Kindes notwendig.


Medienmitteilung der Konferenz für Kindes- und Erwachsenschutz
KOKES-Statistik 2016: Kindesschutz


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