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Bundesrat weist Kritik am neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zurück

Am 29. März 2017 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Neues Recht bring Vereinheitlichung und Professionalisierung

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht trat im Januar 2013 in Kraft. Es regelt zentrale Verfahrensgrundsätze für den Kindes- und Erwachsenenschutz im Bundesrecht, wodurch eine Vereinheitlichung zwischen den bislang kantonal sehr unterschiedlichen Systemen erreicht wurde. Im neuen System sind Entscheide über Schutzmassnahmen von der Gemeindeebene auf die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) verlagert. Damit ging eine Professionalisierung dieser Behörden einher.


Seit Inkrafttreten des neuen Rechts sahen sich die KESB wiederholt Kritik ausgesetzt. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen vermeintlichen Kostenanstieg im Kindes- und Erwachsenenschutz. Der Bericht gibt diesbezüglich Entwarnung: Die steigenden Kosten sind in erster Linie der Professionalisierung der Behörden geschuldet. Die Kosten für die Massnahmen sind insgesamt sogar gesunken.


Kritische Stimmen warfen den Behörden zudem vor, das nahe Umfeld der betroffenen Personen nicht einzubeziehen. Der Bericht des Bundesrates betont, dass nach bestehendem Recht der Einbezug nahestehender Personen möglich ist. Der Bundesrat will den Vorwurf, die KESB würden dies teilweise zu wenig tun, aber ernst nehmen und prüfen, ob eine bessere Praxisanleitung notwendig ist.


Beschwerdemöglichkeiten prüfen

Gemäss Medienmitteilung des Budes steht auch eine Verbesserung der Beschwerdemöglichkeiten zur Diskussion. Diesem Ziel dient auch die im Januar 2017 neu gegründete Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA). Die Informations- und Beratungsstelle für Betroffene wurde von der Guido-Fluri Stiftung initiiert und gemeinsam mit Integras, (Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik), der Stiftung Kinderschutz Schweiz, der Kinderanwaltschaft Schweiz, der PACH Pflege-und Adoptivkinder Schweiz und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) aufgebaut.


Gleiche Schutzgarantien für alle Kinder

Aus kinderrechtlicher Sicht ist die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ein wichtiger Schritt für den Schutz der Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung. Die schweizweite Harmonisierung stellt sicher, dass alle Kinder unabhängig von ihrem Wohnkanton die gleichen Schutzgarantien in Anspruch nehmen können. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat in seinen Empfehlungen an die Schweiz vom Februar 2015 die Revision des Zivilrechts in diesem Bereich begrüsst (Bemerkung Nr. 40).


Zur Medienmitteilung des Bundes
Anlaufstelle Kescha
Empfehlungen (Concluding Observations) des UN-Kinderrechtsausschusses vom Februar 2015



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