Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Parlament beschliesst Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

Der Nationalrat ist am 5. Dezember dem Ständerat gefolgt und hat der Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend ein Beschwerdeverfahren zugestimmt. Die Schweiz bekennt sich damit zu einer vollständigen und systematischen Umsetzung der Kinderrechte.

Der Nationalrat ist auf die Vorlage des Bundesrates mit 116 zu 66 Stimmen eingetreten. Er folgt damit dem Ständerat, der dem Geschäft bereits am 29. September 2016 zustimmte. Das Netzwerk Kinderrechte begrüsst diesen Entscheid für die Stärkung der Kinderechte in der Schweiz und weltweit.


Das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass sich Kinder, ihre Vertreterinnen und Vertreter oder auch Vertragsstaaten direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Zudem kann der Ausschuss Fälle schwerwiegender oder systematischer Verletzung der Kinderrechte von sich aus untersuchen.


Das Fakultativprotokoll 3 in der Geschäftsdatenbank des Parlaments (15.085)
Dokumentation des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zum 3. Fakultativprotokoll


Zurück zur Übersicht