Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Herbstsession 2016

Im Nationalrat wurden aus kinderrechtlicher Sicht die folgenden Vorstösse behandelt: Die parlamentarische Initiative Marra "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" verfolgt das Ziel, dass Ausländer der dritten Generation in der Schweiz zukünftig auf Antrag der Eltern oder der betroffenen Personen selbst erleichtert eingebürgert werden. National- und Ständerat hatten hier Differenzen bei der Definition der "dritten Generation". Schliesslich einigten sich die Räte im Verlauf der Session auf die strengere Version, wonach einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer beweisen müssen, dass mindestens ein Grosselternteil bereits ein Aufenthaltsrecht besass.


Die Motion von Nationalrätin Bulliard-Marbach "Unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes" wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Ombudsstelle für die Rechte des Kindes zu schaffen. Diese sollte unabhängig, für Kinder zugänglich und befugt sein, Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten entgegenzunehmen, diese zu prüfen und wirksam zu verfolgen. Die Motionärin hat die Motion schliesslich zurückgezogen, da der Bundesrat angab, die Forderungen in die Vorbereitungsarbeiten für die Nationale Menschenrechtsinstitution einzubeziehen. Schliesslich war in dieser Session auch die Familienpolitik ein Thema: Die Motion Trede "Elternurlaub" hätte den Bundesrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf für einen insgesamt 18-monatigen Elternurlaub zu schaffen. Der Nationalrat lehnte diese Forderung jedoch ab. Auch abgelehnt hat er die Motion Derder "Erhöhung des Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern auf 24‘000 CHF". In diesem Zusammenhang hat Bundesrat Maurer jedoch angekündigt, dass der Bundesrat die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöhen wolle und dass eine entsprechende Vorlage bald in die Vernehmlassung geschickt werde.


Im Ständerat ist aus Sicht der Kinderrechte besonders die Behandlung der bundesrätlichen Vorlage zur Genehmigung des dritten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) zu erwähnen. Dieses sieht v.a. ein Mitteilungsverfahren vor, mit dessen Hilfe Einzelpersonen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention vor dem UN-Kinderrechtsausschuss geltend machen können. Der Ständerat folgte hier dem Bundesrat und stimmte der Vorlage mit 37 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen zu. Das Geschäft wird vom Nationalrat voraussichtlich in der Wintersession beraten (vgl. Webbeitrag dazu). Weiter ist der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat auf die Vorlage zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindeschutz) eingetreten und stimmte der Vereinheitlichung und Ausdehnung der Meldepflicht auf Fachpersonen zu, die regelmässig mit Kindern arbeiten (vgl. dazu auch die Empfehlung von Kinderschutz Schweiz).

Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen.


ausführliche Rückschau


Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


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