Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Sondersession des Nationalrats

Vom 25. bis 28. April diskutierte der Nationalrat während der Sondersession verschiedene Geschäfte, die auch die Kinderrechte betreffen.


Der Nationalrat folgte seiner Kommission und ist nicht auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, die mit einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) die Bestimmungen zur Meldepflicht national vereinheitlichen und bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls auf Fachpersonen, die regelmässig mit Kindern arbeiten, ausweiten wollte. Kinderschutz Schweiz hat sich dazu in der Vernehmlassung geäussert und sich für eine nationale Vereinheitlichung ausgesprochen (Vernehmlassungsantwort).


Ebenfalls lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative Candinas "Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub" ab. Die Vorlage zielte darauf, die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Vätern nach der Geburt des eigenen Kindes analog zum Mutterschaftsurlaub ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub gewährt werden kann. Wie der Mutterschaftsurlaub sollte auch der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden.


Schliesslich stimmte der Nationalrat der bundesrätlichen Gegenvorlage zur "Wiedergutmachungsinitiative" deutlich zu. Im Gegenzug zur Initiative, die stillschweigend abgelehnt wurde, stehen mit dem Gegenvorschlag 300 Millionen statt 500 Millionen CHF für die Entschädigung der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zur Verfügung.


Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


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