Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Sondersession des Nationalrats

Vom 25. bis 28. April diskutiert der Nationalrat während der Sondersession verschiedene Geschäfte, die auch die Kinderrechte betreffen (Programm).


Mit einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) will der Bundesrat die Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls auf Fachpersonen, die eine besondere Beziehung zu Kindern haben, ausweiten. Der Nationalrat berät das Geschäft in der kommenden Sondersession (26. April). Die vorberatende nationalrätliche Rechtskommission empfiehlt ihm mit 12 zu 10 Stimmen, nicht auf die Bundesratsvorlage einzutreten. Kinderschutz Schweiz hat sich dazu in der Vernehmlassung geäussert (Vernehmlassungsantwort).


Weiter behandelt der Nationalrat die parlamentarische Initiative Candinas «Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub» (27. April). Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Initiative Folge gegeben, während die Schwesterkommission des Ständerats keine Folge gegeben hat. Die Vorlage zielt darauf ab, dass die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Vätern nach der Geburt des eigenen Kindes analog zum Mutterschaftsurlaub ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub gewährt werden kann. Wie der Mutterschaftsurlaub soll auch der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden


Schliesslich wird der Nationalrat auch die «Wiedergutmachungsinitiative» behandeln (27. April). Die Initiative fordert die Schaffung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Die vorberatende Rechtskommission des Nationalrats hat die Initiative abgelehnt, sich aber mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats ausgesprochen. Das geplante Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) hätte nach Ansicht der Kommission gegenüber der Initiative den Vorteil, dass es den betroffenen Menschen schneller helfen könnte. Auch im indirekten Gegenvorschlag ist vorgesehen, dass die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in den Genuss von finanziellen Leistungen kommen können (Zahlungsrahmen von 300 Mio. CHF). Der Bund hat am 21. März 2014 das geschehene Unrecht bereits anerkannt. Der Nationalrat berät die Vorlage als Erstrat.


Das Sessionsprogramm kann noch Änderungen erfahren.

Weitere Informationen:


Sessionsempfehlungen von Kinderschutz Schweiz


Zurück zur Übersicht