Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Die Rechtskommission des Nationalrats stimmt dem 3. Fakultativprotokoll zu

Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich am 4. November 2016 für die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ausgesprochen.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich am 4. November 2016 für die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ausgesprochen. Dies, nachdem am 29. September 2016 bereits der Ständerat dem Protokoll zugestimmt hatte.


Das 3. Fakultativprotokoll erlaubt Kindern, sich direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss zu wenden, wenn Sie ihre Rechte verletzt sehen. Weiter können Vertragsstaaten an den Ausschuss gelangen und Mitteilungen über Rechtsverletzungen anbringen. Der Ausschuss erhält zudem die Kompetenz, Fälle schwerwiegender oder systematischer Verletzung der Kinderrechte von sich aus zu untersuchen.


Das Geschäft wird voraussichtlich in der kommenden Winterssession im Nationalrat behandelt.


Das Fakultativprotokoll 3 in der Geschäftsdatenbank des Parlaments (15.085)
Dokumentation des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zum 3. Fakultativprotokoll


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